t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeLebenAktuelles

Todesfahrt von Mannheim: Was bedeutet es, "polizeibekannt" zu sein?


Todesfahrt von Mannheim
Was bedeutet es, wenn jemand "polizeibekannt" ist?

Von t-online, lhe

04.03.2025 - 13:20 UhrLesedauer: 2 Min.
imago images 0805819215Vergrößern des Bildes
Der abgesperrte Tatort in Mannheim: Zwei Menschen starben am Rosenmontag. (Quelle: IMAGO/Michael Bihlmayer/imago)
News folgen

Ein Mann fuhr in Mannheim in eine Menschenmenge, zwei Personen starben. Der verdächtige Fahrer war bereits "polizeibekannt". Aber was heißt das?

Am Montag ist ein Mann mit einem Auto in der zentralen Mannheimer Einkaufsstraße Planken in mehrere Menschen gefahren. Dabei kamen nach Angaben von Ermittlern zwei Personen ums Leben, elf wurden teils schwer verletzt.

Loading...

Die Hintergründe der Tat sind noch immer unklar. Bei dem mutmaßlichen Täter soll es sich um einen 40-jährigen Mann handeln. Außerdem soll der Mann bereits polizeibekannt sein. Aber was genau bedeutet das eigentlich?

Wann spricht man von "polizeibekannt"?

"Polizeibekannt" bedeutet, dass eine Person der Polizei bereits aus früheren Kontakten bekannt ist, etwa durch:

  • Frühere Straftaten: Eine Person könnte bereits wegen kleinerer Delikte oder schwerwiegenderer Straftaten aufgefallen sein.
  • Ermittlungsverfahren: "Polizeibekannt" kann auch bedeuten, dass die Person in früheren Ermittlungen eine Rolle gespielt hat – zum Beispiel als Verdächtiger, Zeuge oder Opfer.
  • Regelmäßige Polizeikontakte: Wer häufiger in Konfliktsituationen gerät oder sich in bestimmten Milieus aufhält, kann ebenfalls polizeibekannt werden.
  • Präventive Maßnahmen: Auch durch präventive Polizeiarbeit, etwa wenn jemand sich auffällig verhält oder regelmäßig kontrolliert wird, kann dieser Status entstehen.

Der Begriff wird oft genutzt, um Hinweise auf frühere Auffälligkeiten zu geben, ohne Details zu nennen. Es handelt sich nicht um einen rechtlichen Status, sondern eher eine verwaltungsinterne Information. Für die Polizei kann diese Information etwa bei der Gefährdungsbewertung oder bei Einsätzen relevant sein.

Entscheidend ist: Wer polizeibekannt ist, ist nicht automatisch vorbestraft. Der Begriff beschreibt lediglich, dass es bereits Kontakt zur Polizei gegeben hat. Ob es dabei um eine Ordnungswidrigkeit, ein harmloses Missverständnis oder um ernsthaftere Gründe ging, bleibt dabei zunächst meist offen.

Verwendete Quellen
Transparenzhinweis

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



Telekom