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Rückruf: Kühne ruft Rotkohl wegen Glassplittern zurück


Rückruf
Glassplitter im Rotkohl von Kühne

Von t-online, dom

01.03.2024Lesedauer: 1 Min.
Rückruf: Hersteller rufen häufig Produkte wegen gefährlicher Mängel zurück.Vergrößern des Bildes
Rückruf: Hersteller rufen häufig Produkte wegen gefährlicher Mängel zurück. (Quelle: t-online)
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Im industriellen Herstellungsprozess kann es zu Fehlern kommen. Dann geraten manchmal Plastik, Glas oder Metall in die Produkte – wie jetzt bei Rotkohl im Glas.

Eine deftige Roulade mit Kartoffeln und Rotkohl am Sonntag? Sollten Sie ein Gericht mit der Beilage geplant haben, dann prüfen Sie vor dem Kochen unbedingt die Daten auf dem Glas. Denn die Carl Kühne KG informiert derzeit über den Rückruf des Artikels "Kühne Rotkohl nach Traditionsrezept" im 720ml Glas mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 15.12.2025 und den Codierungen 15.12.2025 Z 2030 NL23 1 sowie 15.12.2025 Z 2130 NL23 1 am Rand des Schraubdeckels.

Der Grund für den Rückruf: Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass sich in vereinzelten Gläsern der genannten Chargen Glasstückchen befinden, schreibt der Hersteller. Sollten Sie Rotkohl-Gläser "nach Traditionsrezept" gekauft haben, sollten Sie das Produkt nicht verzehren. Den Kühne-Rotkohl haben alle großen deutschen Supermarktketten im Angebot.

Um diesen Artikel handelt es sich:

Artikel: Kühne Rotkohl nach Traditionsrezept
Inhalt: 720ml Glas
Mindesthaltbarkeitsdatum: 15.12.2025
EAN 40804002
Codierungen: 15.12.2025 Z 2030 NL23 1 sowie 15.12.2025 Z 2130 NL23 1 (am Rand des Schraubdeckels)

Wichtig

Metallische Fremdkörper, Glasscherben oder Glassplitter, Holz- und Kunststoffsplitter können zu ernsthaften Verletzungen im Mund- und Rachenraum sowie zu inneren Verletzungen oder Blutungen führen.

Verbraucher, die einen der betroffenen Artikel besitzen, sollten betroffene Produkte NICHT mehr verwenden und dem Handel zurückbringen

Die Kühne-KG fordert Supermärkte auf, die betroffenen Produkte sofort aus den Verkaufsregalen zu nehmen und für Kunden und Mitarbeiter unzugänglich aufzubewahren oder sogar zu vernichten. Kunden können bereits gekaufte Rotkohlgläser in die Verkaufsstätten zurückbringen und erhalten den Kaufpreis auch ohne Vorlage eines Kassenbons zurück.

Verwendete Quellen
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