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Mogelpackung: Sanella verliert vor Gericht


Verbraucherzentrale Hamburg klagt erfolgreich
Sanella verliert vor Gericht

Von t-online, jb

20.02.2024Lesedauer: 2 Min.
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Gerichtsurteil wegen Irreführung: Ein verstärkter Preisaufschlag schadet Verbrauchern. (Quelle: IMAGO/imago-images-bilder)
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Weniger Inhalt, aber unveränderte Verpackungsgröße? Das ist laut Verbraucherzentrale Hamburg eindeutig Irreführung. Die Verbraucherschützer sind deshalb vor Gericht gezogen.

Anstatt 500 Gramm füllte das Unternehmen Upfield nur noch 400 Gramm Streichfett in die Sanella-Packungen. Doch da die Streichfettbecher für mindestens 18 Monate dasselbe Design und dieselbe Größe hatten, sei für die Kunden kein Unterschied erkennbar gewesen, kritisierte die Verbraucherzentrale Hamburg. Und zog vor Gericht. Nun erging im Landgericht Hamburg das Urteil.

Preiserhöhung von bis zu 25 Prozent

"Wenn im identischen Becher ohne einen zusätzlichen Hinweis plötzlich 100 Gramm weniger Streichfett drin sind, ist das für uns ein klarer Fall von Irreführung", erklärte Armin Valet von der Verbraucherzentrale. Denn hierbei handelt es sich um einen versteckten Preisaufschlag von knapp 25 Prozent.

Die Richter stimmten dem Verbraucherschützer zu. Ein deutlicher Hinweis auf die reduzierte Füllmenge fehle (Urteil des Landgerichts Hamburg vom 13. Februar 2024, Az. 406 HKO 121/22). Sie kamen zu dem Schluss, dass "der Vertrieb der 400-Gramm-Packung ohne deutlich sichtbaren aufklärenden Hinweis über die geänderte Füllmenge (...) jedenfalls für einen Zeitraum von 3 Monaten irreführend" sei. "Die (...) angegebene Füllmenge wird dem (...) Durchschnittsverbraucher vielfach entgehen. Er wird (...) aufgrund des übereinstimmenden Erscheinungsbildes der Verpackungen davon ausgehen, ein auch hinsichtlich der Füllmenge unverändertes Produkt zu erwerben", heißt es in der Urteilsbegründung weiter.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Augen auf beim Einkauf

Verbraucher sollten beim Einkaufen verstärkt auf den Grundpreis pro 100 Gramm beziehungsweise Kilogramm achten – auch bei Produkten, die sie regelmäßig kaufen. Zudem sollen Sie bei einem veränderten Verpackungsdesign kontrollieren, ob sich im Zuge dessen auch die Menge oder die Inhaltsstoffe verändert haben.

Verwendete Quellen
  • Verbraucherzentrale Hamburg, PM vom 20.02.2024
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