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Mogelpackungen bei Lebensmitteln: So will die Regierung dagegen vorgehen


Abzocke im Supermarkt
Bundesregierung will gegen "Mogelpackungen" vorgehen

Von dpa
17.09.2023Lesedauer: 1 Min.
imago images 137364587Vergrößern des Bildes
Eine Kundin vor einem Regal im Supermarkt (Symbolfoto): Bei einigen Produkten tricksen die Hersteller und der Kunde zahlt. (Quelle: Erwin Wodicka/imago images)

Wenn sich die Füllmenge eines Lebensmittels verringert, aber der Preis gleichbleibt, dann spricht man von einer Mogelpackung. Damit soll jetzt Schluss sein.

Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke will gegen versteckte Preiserhöhungen im Einzelhandel vorgehen. "Mogelpackungen sind ein großes Ärgernis. Hier werden die Verbraucherinnen und Verbraucher in die Irre geführt. Dem möchte ich einen Riegel vorschieben", sagte die Grünen-Politikerin dem "Handelsblatt".

Demnach sollten künftig gleichbleibend große Verpackungen bei verringertem Inhalt unzulässig sein. Das Gleiche gelte, wenn der Inhalt gleich bleibe und die Verpackung vergrößert werde.

"Solche Praktiken sind sowohl aus Sicht des Verbraucherschutzes als auch aus Sicht der Abfallvermeidung problematisch", betonte Lemke. Entsprechende Vorgaben sollen bei der Novellierung des Verpackungsgesetzes gemacht werden. Ein Gesetzentwurf durchläuft laut dem Bericht derzeit die regierungsinterne Ressortabstimmung.

Tricksereien mit Hilfe der Verpackung

Der SPD-Verbraucherpolitiker Carsten Träger nannte die angestrebte Gesetzesänderung einen "notwendigen Schritt für den Umwelt- und Verbraucherschutz". Die FDP-Verbraucherpolitikerin Katharina Willkomm stellte sich gegen die Gesetzespläne: "Ein gesetzliches Schrumpfungsverbot braucht es nicht." Verbraucher, die sich vom Produkt verschaukelt fühlten, sollten beim nächsten Einkauf konsequent die Marke wechseln, sagte sie der Zeitung.

Verbraucherschützer kritisieren "Mogelpackungen" schon länger als Verbrauchertäuschung und Abzocke. Jüngst hatte auch die Stiftung Warentest vor "Shrinkflation" gewarnt – also vor geschrumpftem Inhalt in kaum merkbar veränderter Verpackung.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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