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"Letzte Generation" blockiert Flughäfen: Diese Rechte haben Reisende


"Letzte Generation" blockiert Flughafen
Diese Rechte haben Reisende bei Ausfällen und Verspätungen


Aktualisiert am 24.07.2024Lesedauer: 2 Min.
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Flughafen Köln/Bonn: Dieses Archivbild zeigt eine verwaiste Halle. (Quelle: IMAGO/Joeran Steinsiek/imago)

Aktivisten der "Letzten Generation" haben den Flughafen Köln/Bonn pünktlich zur Ferienzeit blockiert. Diese Rechte haben Reisende bei Verspätungen und Ausfall.

Lange war es recht ruhig um die "Letzte Generation". Im vergangenen Jahr noch sorgten sie vor allem mit Straßenblockaden für Ärger, auch Flughäfen blieben nicht verschont. Und nun sind sie wieder da – und betroffen ist wieder ein Flughafen. Am Mittwochmorgen klebten sich die Aktivisten auf der Rollbahn des Flughafens Köln/Bonn fest.

Und das pünktlich zur Ferienzeit, wenn viele Menschen in den Urlaub wollen. Der Flugbetrieb konnte laut Flughafenangaben zwar mehrere Stunden nach Beginn der Blockade wieder aufgenommen werden. Im Tagesverlauf seien jedoch Verspätungen und Flugausfälle zu erwarten.

Was aber bedeutet das für Reisende, wenn ihr Flug wegen einer solchen Blockade nicht stattfinden kann? Können sie die Aktivisten möglicherweise verklagen? t-online hat dazu mit Hans-Joachim Blömeke, Fachanwalt für Reiserecht, gesprochen.

Video | "Letzte Generation" klebt sich an Flughafen Köln/Bonn fest
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Quelle: t-online

Das steht Passagieren zu

Passagieren stehen in solchen Fällen bestimmte Rechte nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung zu. So haben Sie bei einer Verspätung von mehr als zwei Stunden das Recht auf eine kostenlose Mahlzeit und ein Getränk am Airport.

Ab einer Verspätung von zwei Stunden bei Kurzstreckenflügen, von drei Stunden bei Mittelstreckenflügen und von vier Stunden bei Fernstreckenflügen muss die Fluggesellschaft den Reisenden eine alternative Beförderung zum Ziel zum "frühestmöglichen Zeitpunkt" anbieten – durch Umbuchung auf einen anderen Flug zum Beispiel. Das passiert oft automatisch. Oder die Airline bietet die Option an, das Ticket für innerdeutsche Flüge in eine Bahnfahrkarte umzuwandeln.

Bei Flugstreichungen haben Reisende die Wahl, ob sie ihre Tickets zurückerstattet bekommen oder ihr Ziel noch erreichen wollen, so das Fluggastrechte-Portal "Flightright": "Wählen Flugreisende die Ersatzbeförderung, ist die Airline verpflichtet, sie so schnell wie möglich an ihr Reiseziel zu befördern."

Bei Pauschalreisen ist der Veranstalter gefragt

Für Pauschalreisende ist auch bei von Klimaaktivisten verursachten Flugproblemen der Reiseveranstalter erster Ansprechpartner. Der ist im Zweifel in der Verantwortung, für Ersatzflüge zu sorgen sowie für mögliche Kosten für Verpflegung und etwa Unterkünfte bei großen Verzögerungen aufzukommen.

Fluggesellschaft und Flughafenbetreiber haften nicht

Laut Blömeke haben Reisende zudem das Recht, die entsprechenden Akteure der "Letzten Generation" zu verklagen. Das Problem: Dazu muss man die Personalien herausfinden. Da die Passagiere nicht einfach auf das blockierte Rollfeld laufen und die Aktivisten befragen können, gestaltet sich das schwierig.

Für Reisende können die Flugausfälle mitunter teuer werden. Sie haben Blömeke zufolge auch keinen Anspruch darauf, von der Reise zurückzutreten und Geld von der Fluggesellschaft zu verlangen. Denn weder die Airline noch der Flughafenbetreiber sind in diesem Fall schuld an Ausfällen, Verspätungen oder Umleitungen.

Verwendete Quellen
  • Telefonisches Interview mit Hans-Joachim Blömeke, 13. Juli 2023
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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