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EU verfügt: Diese Wurst muss aus Hessen stammen


Spezialität aus Nordhessen
Was diese Wurst mit Champagner gemeinsam hat

Von t-online, jnm

Aktualisiert am 21.02.2023Lesedauer: 2 Min.
Ahle Wurst aus Nordhessen: Dieser Name ist jetzt eine "geschützte geographische Angabe"Vergrößern des Bildes
Ahle Wurst aus Nordhessen: Dieser Name ist jetzt eine "geschützte geographische Angabe" (Quelle: Hydro / Wikipedia / CC BY-SA 4.0)
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Die EU-Kommission hat einer hessischen Wurstspezialität nun ein Schutzsiegel verliehen. "Ahle Wurscht" darf künftig nur so heißen, wenn sie aus Nordhessen kommt.

Die EU-Komission hat eine weitere deutsche Spezialität mit einem europaweit gültigen Schutzsiegel versehen. Die "Ahle Wurscht" ist ab sofort eine "geschützte geographische Angabe". Damit dürfen Hersteller, die eine solche Wurst produzieren, diese nur so nennen, wenn sie auch in ihrem Ursprungsgebiet Nordhessen gefertigt wurde.

"Die Auszeichnung ist nicht nur ein Qualitätsnachweis für echte nordhessische Tradition, sondern eröffnet regionalen Anbietern auch neue Vermarktungs- und Marketingstrategien", erklärt die hessische Staatskanzlei dazu in einer Mitteilung.

Wer künftig also ein Produkt unter dem Namen "Ahle Wurscht" verkaufen möchte, muss nachweisen können, dass Schlachtung, Zerlegung, Verarbeitung und Reifeprozess im entsprechenden geographischen Gebiet stattfindet, heißt es in der Mitteilung weiter.

Das Gebiet umfasse die nordhessischen Landkreise: Werra-Meißner, Schwalm-Eder, Waldeck-Frankenberg, Hersfeld-Rothenburg, Marburg-Biedenkopf, Kassel und die Stadt Kassel.

Bei "Ahle Wurscht" handelt es sich um eine luftgetrocknete oder geräucherte Dauerwurst aus Schweinefleisch. Sie darf laut Staatskanzlei außerdem auch "Feldkieker", "Dürre Runde", "Ahle Worscht" oder "Stracke" genannt werden.

Viele deutsche und europäische Produkte sind geschützt

In Deutschland gibt es mittlerweile eine ganze Reihe regionaler Produkte, die ihren Namen nur tragen dürfen, wenn sie auch in der Ursprungsregion gefertigt wurden. Das gilt etwa für Nürnberger Lebkuchen, Spreewälder Gurken und einige Dutzend weiterer Produkte.

Unter den Wurstwaren sind etwa auch die "Thüringer Rostbratwurst", die "Nürnberger Bratwurst" oder die "Göttinger Stracke" aufgeführt. Die ganze Liste der derzeit 95 deutschen Einträgen für Speisen ist hier einsehbar.

Unter Weinen und Spirituosen sind noch einmal weitere 81 deutsche Einträge zu finden. Ein bekanntes europäisches Beispiel ist der Champagner: Er darf ausschließlich in der Champagne und um Reims und Epinay hergestellt werden.

Verwendete Quellen
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