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Zum journalistischen Leitbild von t-online."Du Idiot!", Mittelfinger, Vogelzeig Beschimpfung und Beleidigung: Ab wann ist es strafbar?
Beleidigungen und Beschimpfungen sind keine Bagatelle. Bestimmte Äußerungen können mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.
Beim Ärger über Nachbarn, andere Straßenverkehrsteilnehmer oder allgemein über Mitmenschen kommt es nicht selten zu Beschimpfungen und Beleidigungen. Auch wenn sie im Affekt ausgesprochen werden, sind zum Beispiel Kraftausdrücke oder Beleidigungen kein Kavaliersdelikt. Sie können zu einem Strafantrag führen und später sogar vor dem Gericht landen.
Aber wann sind Beschimpfungen und Beleidigungen eine Straftat? Und was können Sie tun, wenn Sie betroffen sind?
Was ist eine Beleidigung?
Laut Strafgesetzbuch ist eine Beleidigung eine Ehrverletzung (§ 185 StGB). Dabei kann es sich sowohl um Fäkalsprache als auch um Kraftausdrücke handeln, die an eine bestimmte Person gerichtet sind. Ebenfalls als Beleidigung werden bestimmte Gesten, Bilder oder Schriftstücke gewertet – der Mittelfinger, der Vogelzeig oder Ausrufe wie "Du Idiot!" zählen auch dazu. Teilweise kann sogar unrechtmäßiges Duzen als Beleidigung angesehen werden.
Achtung
Eine Beleidigung muss von der betroffenen Person auch wahrgenommen werden.
Was ist üble Nachrede?
Doch nicht nur Beleidigungen können eine Straftat sein. Dasselbe gilt für üble Nachrede (§ 186 StGB). Dabei handelt es sich um Behauptungen, die die Ehre einer Person verletzen – beispielsweise die Aussage, der Betroffene trinke ab und zu am Steuer oder bediene sich heimlich aus der Kaffeekasse. Auch wenn die Behauptungen nur vermutet werden – also "Ich vermute, dass mein Kollege klaut." –, kann es sich dabei um üble Nachrede handeln.
Info
Auch der Flurfunk oder allgemeine Tratsch – "Ich habe gehört, dass xy ..." – kann als üble Nachrede gewertet und von der betroffenen Person angezeigt werden.
Was ist Verleumdung?
Werden hingegen bewusst Lügen über eine Person verbreitet, die einer Ehrverletzung gleichkommen, spricht man von Verleumdung. Bei einer Verleumdung können die behaupteten Tatsachen widerlegt werden – beispielsweise in Form von offiziellen Dokumenten.
Beleidigung: Diese Strafen drohen
Häufig wird der Strafantrag eingestellt, da der Fall zu unbedeutend ist (§ 153 StPO) oder weil eine Geldstrafe gezahlt wurde (§ 153a StPO). Handelt es sich jedoch um Wiederholungstaten, kam es neben den Äußerungen noch zu erniedrigenden Taten – beispielsweise Bespucken – oder zu Beamtenbeleidigung, kann eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren drohen.
Bei einem Strafantrag wegen übler Nachrede fallen die Strafen ähnlich hoch aus – sie kann ebenfalls mit einem Bußgeld oder einer Freiheitsstrafe geahndet werden (§ 186 StGB). Letzteres erfolgt meist, wenn die falschen Sachverhalte, die die Ehre des Betroffenen verletzen, im Internet oder anderweitig veröffentlicht wurden.
Zahl der Strafanträge wegen Beleidigungen nehmen zu
Laut aktueller Kriminalstatistik hat sich die Anzahl der angezeigten Beleidigungen innerhalb eines Jahres von 218.905 (2019) auf 240.575 (2020) erhöht.
Was können Sie tun, wenn Sie beleidigt worden sind?
Wurden Sie gemäß § 185 StGB beleidigt, können Sie einen Strafantrag bei der Polizei stellen (§ 194 StGB). Wichtig ist, dass der Antrag von der Person gestellt wird, die beleidigt wurde (§ 77 StGB), und dass die Beleidigung nicht länger als drei Monate zurückliegt.
Was können Sie tun, wenn Sie angezeigt wurden?
Einen Strafantrag wegen Beleidigung sollten Sie ernst nehmen. Wenn Sie die Schreiben der Polizei, die Ladung vor Gericht oder auch das Ermittlungsverfahren ignorieren, kann es zu einem Eintrag ins Bundeszentralregister kommen. Stattdessen sollten Sie sich an einen Fachanwalt für Strafrecht wenden.
Info
Das Bundeszentralregister stellt unter anderem Führungszeugnisse aus.
So entschieden die Gerichte
Wie hoch die Strafe ausfällt oder ob das Verfahren eingestellt wird, ist von Fall zu Fall verschieden. Es gibt bereits einige Gerichtsurteile zum Thema Beleidigungen:
- "Sie können mich mal ...": Ob die Äußerung eine Beleidigung ist, hängt von der Situation ab. In einem Fall entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe, dass die Äußerung "keinen negativen Bedeutungsinhalt" habe. Es sei eine Redewendung, die mehrdeutig ist. (Az: 1 Ss 46/04)
- "All cops are bastards", "fck cps": Beleidigungen gegenüber Polizisten, sowohl mündlich als auch schriftlich – beispielsweise in Form eines T-Shirt-Aufdrucks – können bestraft werden, auch wenn sie sich nicht an eine einzelne beziehungsweise direkt an eine bestimmte Person richten. (Az: 1 BvR 1036/14, 1014 Ds 457 Js 183150/16)
- "Sie promovierter Arsch": Auch der Vermieter sollte nicht beleidigt werden, da unter Umständen eine fristlose Kündigung die Folge sein kann – so wie in dem vor dem Amtsgericht München verhandelten Fall. (Az: 474 C 18543/14)
- "Alter Mann": Für das Oberlandesgericht Hamm ist die Bezeichnung "alter Mann" noch keine Herabwürdigung, wenn die betroffene Person tatsächlich ein gewisses Alter hat. (Az: 1 RVs 67/16)
- "Keinen Arsch in der Hose": In einer Diskussion mit ihrem Arbeitgeber warf eine Frau diesem vor, "keinen Arsch in der Hose" zu haben. Laut dem hessischen Landesarbeitsgericht ist eine ordentliche Kündigung wegen Beleidigung gerechtfertigt. (Az: SA 1495/05)
Darüber hinaus zählen folgende Begriffe zu strafbaren Beleidigungen:
- "Arsch"/"Arschloch"
- "Bastard"
- "Blöde Kuh"
- "Blöde Schlampe"
- "Fick deine Mutter"
- "Hurensohn"
- "Idiot"
- "Pisser"
- "Schwuchtel"
- "Trottel"
- "Vollidiot"
- "Wichser"
Achtung: Diese Gerichtsurteile sind individuell. Die Gerichte können in ähnlichen Fällen anders entscheiden. Die Auflistung soll lediglich der Orientierung dienen.
- gesetze-im-internet.de
- VFR Verlag für Rechtsjournalismus GmbH
- Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2020 – Zeitreihen ab 1987 – Grundtabelle
- Linkhorst Popken & Kollegen, Rechtsanwalt Albrecht Popken LL.M.
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- KUJUS Strafverteidigung, Rechtsanwalt Tommy Kujus
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