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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Verbraucherschützer warnen Vorsicht vor Abzocke bei Wespenbekämpfung
Wespennester am Haus sind eine Plage. Hausbesitzer beauftragen gerne Profis mit der Entfernung. Doch Vorsicht: Einige Dienstleister nutzen diese Notsituation aus.
Wespen können einem im Moment das Essen und Trinken im Garten oder Straßencafé zur Qual machen. So richtig nervig können die gelb-schwarzen Quälgeister werden, wenn sie unter dem Hausdach oder dem Rolladenkasten ihr Nest haben. Viele Bewohner wollen das entfernen lassen. Verbraucherschützer warnen hier aber vor Abzockern. Dann kann das Entfernen des Nestes sehr teuer werden.
Achtung
Wespen stehen unter Artenschutz. Die Nester dürfen daher nur in bestimmten Fällen und wenn, dann auch nur von Experten umgesiedelt oder entfernt werden.
Online-Angebote können schnell zur Kostenfalle werden
Bei der Suche nach Notdiensten besteht gerade im Internet die Gefahr, an dubiose Vermittler zu geraten. Daher solle man bei der Suche vorsichtig sein. Zwar finde man, so Matthias Bauer von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, im Internet viele Schädlingsbekämpfer, "aber die ersten fünf, die bei der Google-Suche oben gelistet sind, sind meistens unseriös. Die haben sich nach oben gekauft."
In den meisten Fällen seien das Call-Center, die die Anrufe an "fliegende Monteure weiterreichen, die dann tatsächlich vor Ort auftauchen", erklärt der Verbraucherschützer.
So erkennt man Abzocker
Unseriöse Anbieter erkannt man laut Bauer daran, dass sie nicht genau informieren, mit welchen Chemikalien sie arbeiten. "Zweiter Hinweis: Sie halten sich bei Preisen bedeckt." Kommt es zur Abrechnung, kann es teuer werden. Die Preise liegen üblicherweise zwischen 80 und 150 Euro. Bei Abzockern sind sie jedoch um ein Vielfaches höher.
Deshalb sollte man mit dem Anbieter einen Dienstleistungsvertrag abschließen. Von dem kann man übrigens auch noch zurücktreten, wenn der Schädlingsbekämpfer schon vor Ort ist. "Wenn der Monteur vor Ort sagt: 'Das kostet Sie mindestens 800 Euro.', können Sie sagen: 'Da kommen wir nicht ins Geschäft, bitte gehen Sie.'" Ist das Geld jedoch einmal gezahlt, kann man es nicht mehr zurück verlangen.
Genau informieren hilft gegen Betrüger
Der Tipp des Verbraucherschützers: Einen Blick ins Impressum des jeweiligen Schädlingsbekämpfers werfen. Der Anbieter sollte mindestens in der eigenen Stadt sein Geschäft haben. Gibt es erst gar kein Impressum, sollte man diesen Anbieter gar nicht kontaktieren. Bauer: "Das ist zu 100 Prozent unseriös."
Auch sei es wichtig, nie sofort ohne Prüfung der Rechnung zu bezahlen. Und es sollte Verbraucher stutzig machen, wenn ein Anbieter sich nicht um den Tierschutz kümmert, denn Wespen und Bienen dürften nur in bestimmten Fällen getötet werden. So steht es im Bundesnaturschutzgesetz. Hornissen sind zudem noch stärker geschützt. Wer ein Wespennest ohne Einschätzung eines Fachmanns entfernt, riskiert eine Geldbuße von mehreren Tausend Euro.
- Nachrichtenagentur dpa-tmn