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Mieter zahlt für Schäden an Leitungen und Rohren


Achtung beim Bohren und Hämmern
Mieter zahlt für Schäden an Leitungen und Rohren

Die Montage von Möbeln, Bildern und Spiegeln an die Wand gehört zum normalen Gebrauch einer Mietwohnung. Auch wenn dafür gebohrt und gehämmert werden muss: Eine Erlaubnis des Vermieters ist nicht erforderlich. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.

Aktualisiert am 06.01.2018|Lesedauer: 1 Min.
Von dpa
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Bei der Montage sollte darauf geachtet werden, dass keine Wasser- oder Elektroleitungen beschädigt werden. Die Kosten für die Beseitigung etwaiger Beschädigungen und von hierdurch verursachten Folgeschäden, beispielsweise durch austretendes Wasser, muss der Mieter tragen. Daher sollte vor Bohrarbeiten oder der Befestigung von Nägeln immer geprüft werden, ob sich an dieser Stelle Leitungen befinden.

Mann setzt Bohrmaschine an: Bei Schäden an Leitungen oder Rohren haftet der Mieter.Vergrößern des Bildes
Mann setzt Bohrmaschine an: Bei Schäden an Leitungen oder Rohren haftet der Mieter. (Quelle: nullplus/getty-images-bilder)

Besonderheiten der Wohnung muss der Mieter bei der Montage ebenfalls beachten. So ist insbesondere bei in der Wand verlegten Heizungen oder Innendämmungen Vorsicht geboten. Hier sollte die Montage von Möbeln oder Bildern an den betroffenen Wänden unterbleiben. Denn schon kleinste Löcher in der Wandheizung oder der Innendämmung können zu hohen Folgekosten führen.

Quelle:

  • Nachrichtenagentur dpa
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