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Laute Musik und Kindergeschrei - Lärm im Mehrfamilienhaus: Diese Rechte haben Bewohner


Rechte der Mieter
Wie viel Lärmbelästigug durch Nachbarn müssen Sie ertragen?

Wirklich leise ist es in Städten selten. Wer dann noch in einem Mehrfamilienhaus wohnt, muss manchmal gute Nerven haben. Aber wie viel Lärm der Nachbarn muss man wirklich ertragen?

Aktualisiert am 08.06.2021|Lesedauer: 4 Min.
Von dpa-tmn, jb
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Lärm ist für viele Mieterinnen und Mieter ein Problem: Laut Umweltbundesamt fühlen sich fast 60 Prozent der Befragten vom Lärm ihrer Nachbarn gestört. Nur: Was laut ist, wird von jedem sehr unterschiedlich bewertet. Es gibt aber Regelungen, an denen sich jeder orientieren kann.

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Lärmbelästigung: Niemand kann seine Wohnung oder den Balkon geräuschlos nutzen. Aber trotzdem sollte man Rücksicht auf seine Nachbarn nehmen. (Quelle: Franziska Gabbert/dpa-tmn)

"Was zulässig ist und was nicht, ergibt sich aus mehreren Vorschriften und Gesetzen", erklärt Julia Wagner vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland.

Diese Gesetze gelten bei Lärmbelästigung

Wichtig für das Zusammenleben in einem Mehrfamilienhaus sind etwa das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) oder die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm). Hinzu kommen zahlreiche landesrechtliche und kommunale Bestimmungen sowie die Vorgaben des Mietvertrages.

Das Bundesimmissionsschutzgesetz

Zweck des Bundesimmissionsschutzgesetzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen – unter anderem Lärm – vorzubeugen.

Die Vorgaben der entsprechenden Gesetze richten sich zwar nicht explizit an Vermieter oder Mieter. "Doch die Gerichte orientieren sich bei Miet- oder Nachbarschaftsstreitigkeiten oft daran", sagt Wagner.

Ein Beispiel: Die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (32. BImSchG) regelt eigentlich den Betrieb von Geräten und Maschinen im Freien. Das hat auch eine Bedeutung für Mieter oder Eigentümer. Denn laut Paragraf 7 dürfen Geräte und Maschinen an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr nicht betrieben werden. Teilweise gilt auch zwischen 12.00 Uhr und 14 Uhr eine Mittagsruhe.

Das heißt auch: Bohrmaschine oder Rasenmäher dürfen in diesen Zeiten nicht benutzt werden. "Aus dieser Vorgabe lässt sich also eine Nacht- und Feiertagsruhe ableiten", sagt Wagner.

Was bedeutet Zimmerlautstärke?

Auch durch Immissionsschutzgesetze der Länder wird die Zeit zwischen 22.00 und 6.00 Uhr besonders geschützt. "Während dieser Zeit sind alle Tätigkeiten verboten, die die Nachtruhe stören könnten", erklärt der Deutsche Mieterbund (DMB). Das heißt: Keine Hausmusik mehr, Fernseher, Radio oder Boom-Box sollten auf Zimmerlautstärke laufen. Das bedeutet jedoch nicht, dass auch das Baden, Duschen oder die WC-Spülung verboten sind. Denn auch wenn derartige Geräusche teilweise die Zimmerlautstärke überschreiten, gelten sie bis zu einem gewissen Maße als hinnehmbar. Dabei muss der Nachbar derartige Tätigkeiten allerdings auf das Notwendige beschränken, so die Experten von Stiftung Warentest. "Stundenlanges Duschen oder lautstarker Gesang dabei sind zu unterlassen."

Bei der Auslegung darüber, was Zimmerlautstärke eigentlich bedeutet, gibt es allerdings Spielraum. Nach einem Urteil des Landgerichts Hamburg zum Beispiel setzt Zimmerlautstärke nicht voraus, dass sich die Vernehmbarkeit der Musik auf den Raum des Wiedergabegerätes beschränkt und überhaupt keine Geräusche nach nebenan dringen (Az.: 317 T 48/95).

Erst wenn die Lautstärke über das hinausgeht, was unter Einbeziehung der baulichen Verhältnisse nicht mehr als normales Wohngeräusch in die Nachbarwohnung dringt, wird das Maß der Zimmerlautstärke überschritten, erklärt der Deutsche Mieterbund mit Blick auf das Urteil.

Wie laut ist Zimmerlautstärke?

Wie laut es in etwa werden darf, kann man aus der TA Lärm ableiten. Laut dieser Vorschrift sind beispielsweise in Gebieten, in denen vorwiegend gewerbliche Anlagen untergebracht sind, tagsüber Geräuschimmissionen von 65 dB (A), in reinen Wohngebieten hingegen lediglich 50 dB (A) zulässig. Nachts dürfen 35 dB (A) nicht überschritten werden.

Strenger sind die Werte bei Geräuschübertragungen innerhalb von Gebäuden: Unabhängig von der Lage des Gebäudes dürfen tagsüber 35 dB (A) und nachts 25 dB (A) nicht überschritten werden.

Allerdings greifen diese Grenzwerte nicht automatisch bei allen Geräuschen. "Stellt etwa der hörgeschädigte Nachbar sein Radio etwas lauter, können sich gestörte Nachbarn nicht automatisch auf die Grenzwerte berufen", sagt Wagner. Gerichte müssten hier abwägen, zum Beispiel zwischen dem Bedürfnis auf Ruhe und dem Bedürfnis auf Information.

Muss man Kinderlärm ertragen?

Manche Geräuschquellen sind geschützt, Kinder zum Beispiel. In Paragraf 22 des Bundesimmissionsschutzgesetzes heißt es dazu: "Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen wie beispielsweise Ballspielplätzen durch Kinder hervorgerufen werden, sind im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung."

Stört sich also jemand am Lärm vom Spielplatz oder der Rasselbande von oben, kann er zumindest juristisch nur schwer etwas dagegen unternehmen. Die Unruhe, die infolge des normalen Spiel- und Bewegungstriebes der Kinder entsteht, müssen Nachbarn aushalten, erklärt der Mieterbund.

Wie laut dürfen Kinder sein?

Sind Kinder zum Beispiel laut, bevor sie das Haus morgens in Richtung Kindergarten oder Schule verlassen, rechtfertigt das keine Mietminderung, entschied das Landgericht München (Az.: I 31 S 20796/04). Auch nächtliches Weinen und Schreien von Kleinkindern oder Säuglingen kann niemand verhindern, Nachbarinnen und Nachbarn müssen das aushalten.

Allerdings hat alles seine Grenzen: Fußball spielen in der Wohnung, Rollschuh- oder Fahrradfahren im Hausflur oder Treppenhaus müssen Nachbarinnen und Nachbarn nicht klaglos akzeptieren, erklärt der Mieterbund. Auch während der allgemeinen Ruhezeiten sollten Eltern und ihre Kinder Rücksicht nehmen. "Wenn es doch zu laut ist, hilft in der Regel ein direktes Gespräch", rät Julia Wagner.

Zimmerlautstärke gilt auch auf dem Balkon

Wird es im Sommer heiß, zieht es viele auf den Balkon. Dabei gelten aber die üblichen Ruhezeiten, erklärt Swen Walentowski, Sprecher des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Das heißt: "Ab 22.00 Uhr darf es nicht lauter sein als Zimmerlautstärke", erklärt der Rechtsanwalt. "Das gilt auch für den Balkon." Die Hitze sei kein Grund, die Regeln kulanter auszulegen.

Verwendete Quellen
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