Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.
Zum journalistischen Leitbild von t-online.Mietrecht Abflussverstopfung beseitigen: Wer muss laut Mietrecht zahlen?
Eine Abflussverstopfung kommt in jedem guten Haushalt vor. Zum Glück kann ein Klempner den Schaden meist rasch beheben. Doch wer muss für den Aufwand laut Mietrecht eigentlich aufkommen? Mieter oder Vermieter?
Abflussverstopfung in der Wohnung: Wer haftet?
Wenn ein Abwasserrohr, eine Toilette oder eine WC-Leitung in der Wohnung verstopft ist, wurde die Abflussverstopfung fraglos durch den Mieter verursacht. Schließlich wäre es ohne die Benutzung der Sanitäranlagen nicht zu dem Mangel gekommen. Dieser Umstand bedeutet jedoch nicht, dass der Mieter für die Beseitigung der Abflussverstopfung aufkommen muss. Denn die Abwasserrohre und -leitungen gehören zur Mietsache selbst und müssen laut Mietrecht vom Vermieter in einem geeigneten Zustand übergeben und während der Mietzeit in diesem erhalten werden.
Ist der Abfluss verstopft, weil sich im Zuge des Gebrauchs allmählich Kalk abgesetzt hat, oder ist ein Konstruktionsmangel der Sanitäranlagen Grund für die Abflussverstopfung, fallen die Ursachen laut Mietrecht in den Risikobereich des Vermieters. Der Mieter kann nur dann haftbar gemacht werden, wenn er die Leitungen unsachgemäß genutzt hat, also zum Beispiel Katzenstreu, Babywindeln oder Damenbinden heruntergespült hat.
Abflussverstopfungen außerhalb der Wohnung
Auch wenn ein Rohr außerhalb der Wohnung verstopft ist, etwa in der Sammelleitung des Hauses, kann der Mieter laut Mietrecht nur dann haftbar gemacht werden, wenn die Abflussverstopfung auf eine unsachgemäße Nutzung zurückzuführen ist. Andernfalls muss der Vermieter für die anfallenden Kosten aufkommen. Dabei ist es dem Vermieter nicht gestattet, die Kosten über die jährliche Betriebskostenabrechnung oder "sonstige Betriebskosten" abzurechnen. Mietvertragsklauseln, die eine anteilige Beteiligung aller Mieter an der Reinigung der Sammelleitung einfordern, sind dem Deutschen Mieterbund zufolge unwirksam.