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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Wichtige Regeln für Neujahr Muss ich den Silvestermüll meines Nachbarn entfernen?
Nach der Silvesternacht bleiben Straßen und Gehwege oft voller Müll zurück. Für dessen Entsorgung ist nicht immer nur die Straßenreinigung zuständig.
Raketenreste, Böllerpappe und leere Flaschen – am Neujahrsmorgen sind die Straßen, Gehwege und Grünflächen meist vermüllt. Wer für die Beseitigung des Abfalls verantwortlich ist, hängt unter anderem von der jeweiligen Gemeinde ab. Doch unabhängig davon ist klar: Feuerwerksreste sollten zügig entsorgt werden, um Umweltbelastungen zu vermeiden.
Das gilt auf öffentlichen Flächen
Die Straßenreinigungssatzungen der Gemeinden besagen, dass Feiernde den von ihnen verursachten Müll auf öffentlichen Flächen selbst entsorgen müssen. Darauf weist der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hin.
Das bedeutet: Wer Böller und Raketen auf öffentlichen Plätzen abfeuert, ist verpflichtet, die Überreste zu beseitigen. Wie diese Regelung bei Ihnen vor Ort genau aussieht, erfahren Sie bei der Stadtreinigung oder den Bauämtern Ihrer Gemeinde oder Kommune.
Muss ich den Müll meines Nachbarn wegräumen?
Als Grundstücksbesitzer müssen Sie den Müll auf Ihrem Grundstück selbst entsorgen, auch wenn die Raketen- und Böllerreste von Ihrem Nachbarn stammen. Wenn Sie genau wissen, dass der Unrat von Ihrem Nachbarn stammt, können Sie ihn gegebenenfalls um Unterstützung bitten. Haben Sie eindeutige Beweismittel – Videoaufnahmen –, können Sie ihn zum Aufräumen verpflichten.
Selbst aufräumen – der Umwelt zuliebe
Unabhängig davon, wer von Gesetzes wegen für das Aufräumen und Entsorgen zuständig ist: Es sollte schnell geschehen. Der Grund: Die Reste von Feuerwerkskörpern enthalten Chemikalien, die durch Regen oder Schmelzwasser in den Boden und in Gewässer gelangen können. Das schädigt die Umwelt nachhaltig.
So entsorgen Sie Raketen, Böller & Co.
Abgebrannte Feuerwerkskörper und Mehrschussbatterien werden immer im Restmüll entsorgt. Pappe, beispielsweise von Verpackungen, kann nämlich chemische Rückstände enthalten. Sie gehört daher nicht ins Altpapier, sondern ebenfalls in die graue Tonne. Kunststoffverpackungen können im Gelben Sack oder in der Gelben Tonne entsorgt werden.
Besondere Vorsicht ist bei der Entsorgung heißer oder noch glühender Feuerwerksreste geboten. Diese sollten niemals direkt in den Müll geworfen werden, da Brandgefahr besteht. Löschen Sie sie erst mit ausreichend Wasser. Sind die Gegenstände erkaltet, wandern sie ebenfalls in die Restmülltonne.
Achtung
Blindgänger, die am Neujahrsmorgen gefunden werden, dürfen auf keinen Fall erneut gezündet werden. Das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie II ist außerhalb von Silvester verboten – zudem besteht erhebliche Verletzungsgefahr wegen bereits teilweise abgebrannter und dadurch verkürzter Zündschnüre.
Straßenreinigung und private Kehrpflicht
In vielen Städten unterstützen kommunale Reinigungsdienste oder die Entsorgungsunternehmen die Müllbeseitigung nach Silvester. Besonders in Innenstädten mit Fußgängerzonen übernehmen sie oft die meiste Arbeit. Dennoch bleibt die Reinigungspflicht vor privaten Grundstücken bei den Eigentümern. Zudem können Vermieter die Aufräum- und Entsorgungsarbeiten auf ihre Mieter übertragen.
- ergo.de "Müll nach Silvester: Wer räumt auf?"
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa