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Welche Geschenke dürfen Müllmänner annehmen?


Vorsicht: Korruptionsgefahr
Welche Geschenke dürfen Müllmänner annehmen?

Mit kleinen Aufmerksamkeiten kann man anderen Menschen seinen Dank für ihre Tätigkeit und ihren Service ausdrücken. Doch die Schenkerei hat auch Grenzen.

Aktualisiert am 09.12.2023|Lesedauer: 2 Min.

Schnee, Regen, Sturm oder Hitzewelle: Die Entsorgungsbetriebe kümmern sich bei jedem Wetter um den Müll – meist noch bevor unser Wecker geklingelt hat. Viele Hausbesitzer oder auch Mieter finden, dass dieser Service ein "Danke" verdient hat – überwiegend in Form von kleinen Geschenken oder (Trink-)Geld. Aber Achtung: Was nett gemeint ist, kann für den Empfänger zum Problem werden.

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Mitarbeiter der Berliner Stadtreinigung: Bei jedem Wetter muss der Müll abgeholt werden.

Verdacht auf Korruption

Einige Unternehmen verbieten ihren Mitarbeitern, Geschenke und andere Aufmerksamkeiten von Kunden und allgemein Dritten anzunehmen. Dadurch soll einer Bevorzugung oder Korruption vorgebeugt werden. Denn es könne nicht ausgeschlossen werden, dass sich der Kunde durch sein Präsent einen Vorteil erschleichen möchte.

Um das zu verhindern, haben einige Branchen oder auch einzelne Betriebe klare Regeln aufgestellt, wie ihre Mitarbeiter mit Geschenken und Co. umgehen sollen – egal ob Geld- oder Sachgeschenk.

Geschenke: Die Vorgaben der Arbeitgeber

Einige Städte und Kommunen haben den Mitarbeitern ihrer Stadtverwaltung – wozu teilweise auch Fachkräfte für Kreislauf- und Abfallwirtschaft zählen – untersagt, Geschenke anzunehmen. Andere wiederum gestatten die Annahme von Sachgeschenken. Diese werden dann allerdings gesammelt und unter allen Mitarbeitern verlost. Dabei darf der Geldwert des Geschenks je nach Region 10 oder 25 Euro nicht überschreiten.

Zusätzlich kann es Beschränkungen bei dem Umfang der Geschenke geben: Einige Betriebe erlauben ihren Mitarbeitern nur einmal jährlich, ein Geschenk pro Haushalt anzunehmen. Der Kunde müsste sich also entscheiden, ob er zu Ostern oder Weihnachten der Fachkraft eine Aufmerksamkeit überreichen möchte.

Bargeld verboten?

Vielerorts sind zwar Sachgeschenke gestattet, das Schenken beziehungsweise die Annahme von Bargeld hingegen verboten. Gestattet ist jedoch meist Geld in Form eines Gutscheins.

Tipp

Am besten erkundigen Sie sich direkt bei der Fachkraft, was sie annehmen darf und was nicht. Ist das nicht möglich, können Sie sich auch beim Abfallwirtschaftsbetrieb Ihrer Region über die geltenden Vorgaben informieren.

Verwendete Quellen
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