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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Neuer Gesetzentwurf Das soll sich bei der Rückgabe von Elektroschrott ändern
Egal, ob alter Fernseher oder kaputter Kühlschrank: Oftmals wird Elektroschrott auf der Straße abgestellt oder im Müll entsorgt. Beides ist verboten. Jetzt soll die Rücknahmepflicht beim Neukauf verschärft werden.
Damit weniger Elektroschrott im Müll landet, soll die Rückgabe alter Geräte für Verbraucher einfacher werden. Das Bundesumweltministerium hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt. Die Rücknahmepflicht von Geschäften werde damit verbessert, erklärte der Parlamentarische Staatssekretär Florian Pronold (SPD) am Donnerstag in Berlin. Hintergrund ist, dass Deutschland die von der EU vorgeschriebene Sammelquote für alte Elektrogeräte nicht erreicht.
Künftig sollen dem Entwurf zufolge auch Supermärkte mit einer Ladenfläche von mehr als 800 Quadratmeter, die mehrmals im Jahr Elektroartikel im Sortiment haben, alte Geräte kostenlos zurücknehmen müssen, wenn diese eine Kantenlänge von bis zu 50 Zentimeter haben. Das gilt auch, wenn der Kunde kein neues Gerät kauft.
Onlinehändler müssen alte Geräte kostenlos abholen
Bisher waren nur Geschäfte mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mindestens 400 Quadratmeter dazu verpflichtet, und die Größengrenze lag bei einer Kantenlänge von 25 Zentimetern. Geräte über der Grenze, etwa Tiefkühltruhen, müssen bisher und auch künftig nur zurückgenommen werden, wenn der Kunde auch ein neues kauft.
Onlinehändler müssen demnach alte Geräte kostenlos abholen, wenn sie neue verschicken. Die Bürger sollen besser darüber informiert werden, wo sie alte Geräte loswerden können, und wie man etwa Batterien entsorgen sollte.
- Nachrichtenagentur dpa