Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.
Zum journalistischen Leitbild von t-online.Altlasten loswerden Wie Sie Matratzen, Hausrat und Medikamente richtig entsorgen
Ist alles, was kaputt oder ungewollt ist, Restmüll? Nein. Denn für vieles, was in der Tonne landet, gelten eigentlich andere Entsorgungswege. Was ist Sondermüll? Und was kann mit dem Hausmüll entsorgt werden?
Inhaltsverzeichnis
Kann alles, was kaputt ist oder nicht mehr gebraucht wird in die Mülltonne? Nein. Denn für vieles, was im Rest- oder auf dem Sperrmüll landet, gelten eigentlich andere Entsorgungswege. Einiges davon ist Sondermüll, einiges kann aber auch mit dem Hausmüll entsorgt werden.
Was ist Sondermüll?
Zusammenfassend kann man sagen, dass zu Sondermüll all das zählt, was explosiv oder giftig ist. Hierzu gehören beispielsweise
- alte Autobatterien,
- Benzin und
- Altöl.
Aber auch Chemikalien für den Garten oder das Haus wie
- Pestizide,
- Laugen,
- Farben,
- Lacke oder
- Entfärber.
Ebenfalls zum Sondermüll zählen in einigen Kommunen Haushaltsgeräte oder Großelektronik. Wie beispielsweise
- Bügeleisen,
- Computermonitore,
- Elektrospielzeug,
- Fernseher,
- Gefrierschränke,
- Laptops,
- Leuchtstoffröhren,
- Mikrowellen,
- Mixer,
- Stereoanlagen, Radios, Boxen,
- Spülmaschinen,
- Waschmaschinen.
Was ist kein Sondermüll?
Kein Sondermüll und demnach Hausmüll oder Sperrmüll sind zahlreiche Produkte und Gegenstände, von denen auf den ersten Blick weniger Gefahren für Umwelt und Menschen ausgeht. Aber auch hier gibt es Ausnahmen.
Abgelaufene oder nicht mehr benötigte Medikamente
Sie dürfen auf keinen Fall im Ausguss der Spülbecken oder in der Toilette landen. Viele der Wirkstoffe können selbst modernste Kläranlagen nicht entfernen, sie gelangen in den Wasserkreislauf. Doch die Recyclinghöfe mancher Städte nehmen Medikamente an. "Noch besser ist es, Tabletten in der Apotheke abzugeben", sagt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Aber es gibt keine Annahmepflicht, und nicht alle Apotheken tun dies. Wenn all das nicht möglich ist, kommen sie in den Restmüll.
Alte oder vertrocknete Putzmittel
Auch wenn es naheliegt, weil Putzwasser ja auch im Ausguss landet, die Reste in den Flaschen mit Putzmitteln sollten nicht darüber entsorgt werden. Vor allem gilt das laut Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen für chemische Rohrreiniger, Desinfektionsmittel, Toiletten- und Spülkastensteine sowie Weichspüler. Reste sollten daher an die Schadstoffsammelstellen der Wertstoffhöfe gehen, leere Behälter dürfen in den Verpackungsmüll.
Verdorbene oder ungenießbare Lebensmittel
"Sie gehören ohne Verpackung in den Bio-Müll – und wenn das nicht möglich ist, dann in den Restmüll", sagt die Verbraucherzentrale. Laut Bundesumweltministerium dürfen Fisch, Wurst, Fleisch und Knochen, auch Brot sowie grundsätzlich rohe, gekochte und verdorbene Speisereste nur in haushaltsüblichen Mengen im Biomüll landen.
Alte oder nicht mehr benötigte Kosmetika
Alles, was in den Kosmetikbereich fällt, muss in den Restmüll – also etwa Cremes, Make-up-Fläschchen oder der Lippenstift. "Das Gleiche gilt für Hygieneprodukte wie Feuchttücher und Wattestäbchen. Sie können Hausleitungen und Kanalisation verstopfen", erklären die Verbraucherschützer.
Defekte Elektrogeräte
Relativ eindeutig ist die Gesetzeslage in Sachen Elektroschrott. "Alle Elektrogeräte müssen dem E-Recycling zugeführt werden", erklärt das Umweltbundesamt. Sie können gefährliche Stoffe wie Batterien oder Akkus enthalten, bestehen womöglich aus wertvollen und wiederverwertbaren Rohstoffen. Elektrogeräte können in jeden Wertstoffhof gebracht werden. Teilweise können Sie auch im Elektronikfachhandel abgegeben werden. Vereinzelt bieten auch Supermärkte ihren Kunden an, defekte oder alte Elektrogeräte in kleinen Mengen und kleinen Größen zu entsorgen.
In den Handel – also den Elektrofachmarkt – zurückbringen können Sie Geräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 Zentimetern oder beim Kauf eines Neugeräts – vorausgesetzt, das Geschäft hat mindestens 400 Quadratmeter Verkaufsfläche für Elektrogeräte. Aber auch viele kleinere Fachhändler und Kaufhäuser sind zur Rücknahme der dort gekauften Ware bereit. Vor allem, wenn Sie dort gleich neue Produkte kaufen. Große Warenhändler im Internet tun dies oftmals auch.
Kaputte oder nicht mehr gewollte Möbel
Lackiertes Holz darf nicht verbrannt werden – Möbel sind daher grundsätzlich Sperrmüll. Und Möbel mit fest eingebauten elektrischen Bauteilen wie Schränke mit LED-Beleuchtung oder höhenverstellbare Schreibtische zählen mit der Neuregelung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) zum Elektroschrott. Sie müssen dann wie Elektrogeräte getrennt entsorgt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die elektrischen Teile so verbaut sind, dass sie nicht ohne Zerstörungen ausgebaut werden können.
Abgenutzte Matratzen
Für sie gibt es keine einheitliche bundesweite Regelung. Grundsätzlich gehören Matratzen zum Sperrmüll, erklärt Claudia Wieland vom Fachverband Matratzenindustrie. Hier sollten Sie klären, ob die Entsorger die Matratzen zu Hause abholen oder Sie sie selbst zur Verwertung bringen müssen. Sie rät auch, beim Matratzenkauf im Fachhandel nachzufragen. "Hier wird oftmals der Service angeboten, bei Lieferung der neuen Matratze die alte zu entsorgen."
Kassenzettel trennen
Wer es genau nimmt, muss sogar Kassenzettel aus dem Supermarkt, die Busfahrkarte oder den Kontoauszug gesondert vom restlichen Papiermüll entsorgen. Sie bestehen teilweise aus beschichtetem Thermopapier. "Abfälle in der Papiertonne sind oft stark verunreinigt", erklärt Patrick Hasenkamp, Vizepräsident der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster. "Zum Beispiel mit beschichteten Verpackungen. Hiervon fallen in Deutschland pro Person und Jahr etwa 60 bis 80 Kilo an."
Was ist Sperrmüll?
Sperrmüll ist oft ein Sammelsurium an Abfällen. In den meisten Städten und Kommunen zählen zum Sperrmüll folgende Gegenstände:
- Bretter, Hölzer – aus dem Wohnbereich
- Fahrräder, Kinderwagen
- Fußleisten
- Jalousien, Rollos
- Produkte aus Kunststoff – beispielsweise Babybadewannen, Dachrinnen, Regentonnen, Planschbecken
- Laminat
- Matratzen
- Möbel (Schränke, Stühle, Tische, Kommoden, Betten) – größere zerlegt, kleinere müssen teilweise nicht zerlegt werden
- PVC-Böden
- Renovierungsabfälle – in begrenzten Mengen
- Schrott
- Teppiche
- Textilien – in Säcken
Nicht in den Sperrmüll gehören
Nicht alles darf mit dem Sperrmüll entsorgt werden. Dazu zählen:
- Kanister mit Altöl – hierbei handelt es sich um Sondermüll. Sie müssen auf dem Wertstoffhof entsorgt werden.
- Autobatterien – hierbei handelt es sich um Sondermüll. Sie müssen auf dem Wertstoffhof entsorgt werden.
- Badkeramik – Toiletten oder Waschbecken. Hierbei handelt es sich um Bauschutt / Bauabfälle. Sie müssen auf dem Wertstoffhof entsorgt werden.
- Bauabfälle, Bauschutt – sie müssen auf dem Wertstoffhof entsorgt werden.
- Elektroschrott – hierbei handelt es sich um Sondermüll. Sie müssen auf dem Wertstoffhof oder anderen Entsorgungsstellen entsorgt werden.
- Fenster– hierbei handelt es sich um Bauschutt / Bauabfälle. Sie müssen auf dem Wertstoffhof entsorgt werden.
- Geschirr – kann in kleinen Mengen in der Restmülltonne entsorgt werden
- Grünabfälle – können in geringen Mengen in der Biotonne entsorgt werden
- Reifen – hierbei handelt es sich um Sondermüll. Sie müssen auf dem Wertstoffhof entsorgt werden.
- Schadstoffe, Lacke, Farbe – hierbei handelt es sich um Sondermüll. Sie müssen auf dem Wertstoffhof entsorgt werden.
- Spielzeug – kann in kleinen Mengen in der Wertstofftonne oder der Restmülltonne entsorgt werden
- Türen – hierbei handelt es sich um Bauschutt / Bauabfälle. Sie müssen auf dem Wertstoffhof entsorgt werden.
- Nachrichtenagentur dpa-tmn
- Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
- Bundesumweltministerium
- Verband kommunaler Unternehmen in Berlin