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Abfluss oder Toilette: Was Sie nicht herunterspülen sollten


Wissen Sie's?
Abgelaufene Milch gehört nicht in den Abfluss oder ins Klo

Übrig gebliebenes Bratenfett, Reste der Malerfarbe oder der abgelaufene Hustensaft werden gerne in den Abfluss gegeben – so ist die Entsorgung einfach und simpel. Aber auch verboten. Was darf im Abfluss entsorgt werden und was nicht?

Aktualisiert am 06.02.2024|Lesedauer: 2 Min.

Dass giftige Chemikalien oder Baureste nicht im Abfluss oder der Toilette entsorgt werden dürfen, sollte bekannt sein. Doch es gibt auch andere Stoffe, die nicht in die Kanalisation dürfen. Wissen Sie, was Sie dürfen und was Sie lieber lassen sollten?

Spüle mit Schwamm und SeifeVergrößern des Bildes
Abfluss: Aggressive Reiniger und Chemikalien dürfen nicht im Abwasser entsorgt werden. (Symbolbild) (Quelle: RG-vc/getty-images-bilder)
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Dürfen Sie folgendes im Abfluss entsorgen?

Weiterhin dürfen nicht in der Toilette oder Abfluss Hygieneartikel, Tiereinstreu, aggressive Chemikalien sowie Pflanzenschutzmittel und Dünger entsorgt werden.

Folgende Produkte dürfen ebenfalls nicht in das WC:

  • Speisereste, Ölhaltiges, Fettiges
  • Textilien, Feststoffe, Hygieneartikel
  • Medikamente
  • Chemikalien, Lösungsmittel, Farben und Lacke

Auch wenn es häufig bequemer ist, Flüssigkeiten einfach im Abfluss zu entsorgen, wird hiervon dringend abgeraten. Die Folge sind nicht nur Schäden für die Umwelt, sondern auch steigende Abwasser- und Frischwasserkosten. Wer sicher gehen möchte, ob die jeweiligen Flüssigkeiten in der Toilette oder im Abfluss entsorgt werden dürfen, kann sich folgende Eselsbrücke merken, empfiehlt Stephan Natz, Pressesprecher der Berliner Wasserbetriebe, t-online: "Nur der Po gehört aufs Klo".

Wenn Sie Flüssigkeiten entsorgen möchten, gießen Sie diese in einen Gefrierbeutel oder eine Mülltüte. Verschließen Sie sie und entsorgen Sie dann alles in der Restmülltonne. Bei Chemikalie, Lösungsmitteln, Farben, Lacken und Medikamenten erfolgt die Entsorgung selbstverständlich auf dem Wertstoffhof, da es sich hierbei um Sondermüll handelt, der nicht mit dem Restmüll entsorgt werden darf.

Flüssige Speisen wie Suppen können Sie in eine dicke Papiertüte geben und diese dann in der Biotonne oder auf dem Kompost entsorgen.

Verwendete Quellen
  • Berliner Wasserbetriebe
  • Umweltbundesamt
  • Arzneimittelentsorgung
  • eigene Recherche
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