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Tauben beim Nachbar: Was kann ich tun?


Streit am Gartenzaun
Mein Nachbar hat Tauben: Was kann ich tun?

Für die einen sind Tauben Ratten der Lüfte, für andere sind es geliebte Haustiere. Wie reagieren Sie, wenn Ihr Nachbar Tauben hält? Wir klären auf.

12.11.2024|Lesedauer: 2 Min.
t-online, Juliane Neutsch
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Sie finden immer wieder Taubenkot auf Ihrem Balkon oder der Terrasse und hören ein ständiges Gurren vom Nachbargrundstück? Hält Ihr Nachbar Tauben, wird das auch für Sie zur echten Belastungsprobe. Nicht alles müssen Sie kompromisslos hinnehmen, insbesondere bei Verschmutzungen haben Sie Rechte. Wir klären auf.

imago images 138536846Vergrößern des Bildes
Taube sitzt auf Balkon (Symbolfoto): Die Tiere sollen in Bremen nicht länger gefüttert werden. (Quelle: YAY Images/imago-images-bilder)

Ist Taubenhaltung im Wohngebiet erlaubt?

Grundsätzlich ist die Taubenhaltung nicht verboten. Für einen Taubenschlag braucht Ihr Nachbar jedoch eine Baugenehmigung. Hat er diese eingeholt, kann ihm die Haltung der Tauben nicht prinzipiell verboten werden. Doch es gibt Ausnahmen, die je nach Region gelten. Werden andere Menschen in der Nachbarschaft belästigt, ist ein Haltungsverbot prinzipiell möglich.

Was Sie gegen Tauben beim Nachbarn tun können

Lärm und Belästigung durch Nachbars Tauben müssen Sie nicht hinnehmen. Der Halter hat Sorge dafür zu tragen, dass seine Tiere nicht auf Ihr Grundstück gelangen. Auch wenn die Vögel Kot auf Ihrem Balkon oder in Ihrem Garten hinterlassen, haben Sie Rechte. Versuchen Sie es zunächst diplomatisch und suchen Sie das Gespräch mit dem Tierhalter. Fruchtet das nicht, gibt es weitere Optionen.

  • Zeigt der Nachbar keine Einsicht und will die Taubenhaltung nicht einschränken, wenden Sie sich an das örtliche Ordnungsamt. Dieses kann Sie darüber aufklären, welche Auflagen zur Taubenzucht bei Ihnen als ortsüblich gelten.
  • Stören Sie sich stark an der Taubenhaltung, wäre eine Unterlassungsklage denkbar. Holen Sie sich anwaltliche Hilfe, wenn Sie diesen Weg einschlagen wollen.

Ob das Gericht auf Ihrer Seite ist, wenn Sie sich durch die Tauben von Ihrem Nachbarn belästigt fühlen, ist schwer vorherzusehen. Es gab in der Vergangenheit bereits Fälle, bei denen Kläger Recht bekamen, weil ihr eigener Raum durch die Vögel beeinträchtigt wurde. In anderen Urteilen entschied das Gericht für die Taubenbesitzer, da der Taubenverschlag eine zulässige Nebenanlage zur Tierhaltung ist und die Beeinträchtigungen hinzunehmen seien.

Gilt die Taubenhaltung in Ihrer Region als "ortsüblich", sieht es mit einem Verbot schwierig aus. Hier gilt es, individuelle Interessen abzuwägen. Um langwierige und möglicherweise gerichtliche Nachbarschaftsstreits zu vermeiden, versuchen Sie eine Lösung mit dem Tierhalter zu finden.

Verwendete Quellen
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