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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Aktuelle Lage So hoch ist die Waldbrandgefahr bei Ihnen
Bei anhaltender, hoher Trockenheit steigt die Gefahr von Waldbränden. Das Risiko wird in verschiedene Stufen unterteilt – die jeweils auch Verbote mit sich bringen.
Durch Waldbrände werden jährlich allein in Deutschland bis zu 500 Hektar Wald vernichtet. Dabei entsteht nicht nur ein großer wirtschaftlicher Schaden – auch die Natur braucht lange, um sich von dieser Katastrophe zu erholen. Umso wichtiger sind entsprechende Schutzmaßnahmen, die je nach Höhe des Risikos die Gefahr eines Waldbrandes minimieren sollen. Mit den Waldbrandgefahrenstufen kann das Risiko eines Feuers besser eingeordnet werden.
So hoch ist die Waldbrandgefahr bei Ihnen
Der Deutsche Wetterdienst (DWD) bietet eine interaktive Karte, die den aktuellen Stand zur Waldbrandgefahr in Ihrer Region zeigt. Den aktuellen Stand zu Ihrer Region erfahren Sie hier.
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Waldbrandgefahrenstufen geben Schutzmaßnahmen vor
Lediglich drei bis fünf Prozent der Waldbrände haben einen natürlichen Ursprung. Die Hauptursachen sind Fahrlässigkeit – wie Zigaretten oder Funkenflug des Lagerfeuers – und Vorsätzlichkeit. Umso wichtiger ist es, Fehlverhalten vorzubeugen. Verbote und Gebote sollen das Risiko eines Waldbrandes durch den Menschen minimieren. Insgesamt gibt es fünf Stufen: Sie gehen von "1 sehr geringe Gefahr" bis "5 sehr hohe Gefahr". Jede Gefahrenstufe schreibt Schutzmaßnahmen vor, die das Risiko eines Waldbrandes minimieren und im besten Fall verhindern sollen.
Welche Maßnahmen in welchem Umfang genau bei den einzelnen Waldbrandgefahrenstufen durchgeführt werden, regelt die Waldbrandschutzverordnung der jeweiligen Bundesländer. Sie kann daher von Region zu Region verschieden sein und richtet sich auch nach den regionalen Besonderheiten – Bodenverhältnisse, Zusammensetzung des Waldes, Klima. Die folgende Auflistung bietet daher nur eine grobe Übersicht.
Waldbrandgefahrenstufen in der Übersicht
Waldbrandgefahrenstufe 1
Die Gefahr eines Waldbrandes ist sehr gering. Er kann ohne Einschränkungen betreten werden.
Eine mögliche, vorangegangene Waldbrandwarnung ist aufgehoben.
Waldbrandgefahrenstufe 2
Die Gefahr eines Waldbrandes ist gering. Auch das Betreten des Waldes ist derzeit noch nicht eingeschränkt. Dennoch ist erhöhte Vorsicht und Umsicht geboten. Spaziergänger und Waldbesucher sollten Zündquellen vermeiden.
Pfade und Böden mit sehr trockener Vegetation sollten nur betreten werden, wenn es wirklich nötig ist. Vor allem Fahrzeuge sollten auf diesen Stellen nicht abgestellt werden. Durch die heißen Bestandteile am Fahrzeug könnte unter Umständen ein Brand ausgelöst werden. Auf Waldparkplätzen darf weiterhin geparkt werden. Trockene Pfade dürfen nur im Notfall befahren werden.
Für das Arbeiten im Wald müssen erhöhte Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden. Das gilt vor allem für das Verbrennen von Schlagreisig und die Verwendung von leicht brennbaren Chemikalien.
Waldbrandgefahrenstufe 3
Die Gefahr eines Waldbrandes ist erhöht und die Situation ist kritisch. Aus diesem Grund dürfen zuständige Behörden gefährdete Gebiete sperren.
Das Betreten des Waldes ist weiterhin erlaubt. Das Befahren kann jedoch unter Umständen komplett untersagt werden.
Aufgrund der trockenen Bodenverhältnisse ist das Grillen im und am Wald sowie auch an den jeweiligen öffentlichen Feuerstellen und Grillplätzen verboten. Auch Anwohner, deren Grundstücke an den Wald grenzen oder in der Nähe des Waldes sind, dürfen auf ihrem Grundstück kein Feuer mehr zünden.
Arbeiten im Wald sind bei dieser Waldbrandgefahrenstufe verboten.
Waldbrandgefahrenstufe 4
Die Gefahr eines Waldbrandes ist sehr hoch. Zuständige Behörden müssen für einen aktiven Brandschutz des Waldes sorgen und zusammen mit der Forstbehörde zusätzliche Brandschutzmaßnahmen durchführen.
Für Spaziergänger, Waldbesucher und Anwohner bedeutet die Wandbrandgefahrenstufe starke Einschränkungen.
Öffentliche Straßen, die durch oder entlang des Waldes verlaufen, dürfen nicht verlassen werden. Das Gleiche gilt für öffentliche Wege.
Waldparkplätze, Stellplätze in Waldnähe sowie touristische Einrichtungen werden durch die Forstbehörde gesperrt. Zusätzlich führen sowohl die zuständigen Behörden als auch die Forstbehörden weitere Brandschutzmaßnahmen durch.
Waldbrandgefahrenstufe 5
Die Gefahr eines Waldbrandes ist so hoch, dass ein aktiver Brandschutz durchgeführt werden muss. Zudem besteht äußerste Vorsicht und weitere, zusätzliche Einschränkungen.
Der Wald wird gesperrt. Das Betreten und Befahren des betroffenen Waldgebietes kann zeitweilig oder komplett verboten werden. Lediglich entsprechende Schutzbeauftrage, wie beispielsweise die Forstbehörde oder Rettungsdienste, dürfen sich für Kontrollgänge im Wald aufhalten.
Wer legt die Gefahrenstufen fest?
Wie hoch die jeweilige Waldbrandgefahrenstufe ist, wird anhand von Informationen des Deutschen Wetterdienstes ermittelt. Neben dem Klima ist für die Einstufung der Waldbrandgefahrenstufe auch die Art des Waldes ausschlaggebend. Nadelholzreinbestände, beispielsweise Kiefernwälder, sind trockener und somit anfälliger für Brände als Wälder mit Laub- oder Mischholzbeständen.
Gibt es einen Zeitraum, der besonders zu beachten ist?
Das Risiko eines Waldbrandes ist zwischen dem 1. März und dem 30. September am größten. Während dieser Waldbrandsaison werden die aktuellen Waldbrandgefahrenstufen von den Behörden sowie dem Deutschen Wetterdienst und der ansässigen Feuerwehr bekannt gegeben.
Wie Sie Brände abseits der Gefahrenstufen verhindern können
Auch wenn keine Waldbrandgefahr besteht, sollten Sie im Wald nicht rauchen. In den meisten Bundesländern besteht zudem den Sommer über ein Rauchverbot. Lassen Sie keine glimmenden Gegenstände im Wald zurück – das gilt auch für die Entsorgung in den vorhandenen Mülltonnen. Achten Sie stets darauf, dass die Glut vollständig erloschen ist, bevor Sie Grillreste oder Zigaretten entsorgen.
Achtung
Melden Sie jeden Brand schnellstmöglich der Feuerwehr – 112!
Lassen Sie keine Glasflaschen oder anderen Müll im Wald oder auf Wiesen liegen. Durch die intensive Sonneneinstrahlung können sie wie eine Brennlupe wirken. Trockenes Laub, Gräser und Gehölz kann sich so leicht entzünden.
Wie entstehen Waldbrände?
Zwischen drei und fünf Prozent der Waldbrände sind natürlichen Ursprungs. Häufige Ursachen sind demnach Brandstiftung oder Fahrlässigkeit, wie beispielsweise das Achtlose wegwerfen von Zigarettenstummeln, die unsachgemäße Entsorgung von Grillglut oder glimmenden Gegenständen sowie das Liegenlassen von Müll.
Aber auch sich selbst entzündende Munitionsreste oder heiß gelaufene Teile von falsch – auf trockenen Flächen – abgestellten Fahrzeugen können einen Waldbrand auslösen.
No-Gos im Wald: Das ist verboten
Ein Waldbesuch bringt Erholung. Dabei ist jedoch nicht alles erlaubt.
Was im Wald verboten und erlaubt ist, regelt unter anderem das Bundeswaldgesetz. Hier sind auch die Verhaltensregeln für den Aufenthalt in diesem Stück Natur aufgelistet. Zusätzlich gibt es Vorgaben der einzelnen Bundesländer, die die Besucher ebenfalls beachten sollten.
In deutschen Wäldern ist es demnach verboten
- zu rauchen – vor allem zwischen März und Oktober,
- Haustiere zu beerdigen,
- zu jagen – außer nach vorheriger Absprache in bestimmten Gebieten und einem Jagdschein,
- zu zelten – unter freiem Himmel ist das Schlafen im Wald erlaubt,
- die Waldwege mit dem Auto zu befahren,
- das Auto zu parken (dasselbe gilt für Wohnmobile),
- Müll sowie Essensreste zu hinterlassen,
- bestimmte Bäume (Nordmanntanne, Blaufichte) zu pflanzen,
- außerhalb der vorgeschriebenen Plätze zu grillen,
- Bäume zu fällen oder Äste abzureißen beziehungsweise abzuschneiden,
- mit dem Fahrrad – auch mit dem Mountainbike – außerhalb der vorgeschriebenen Wege zu fahren,
- mehr Pilze zu sammeln, als für den eigenen Bedarf üblich,
- laute Musik zu hören – vor allem in den Schutzgebieten.
Die Vorgaben für Hundehalter sind durch die einzelnen Bundesländer vorgegeben. So entfällt in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen die Leinenpflicht. Hier können Sie mit Ihrem Vierbeiner unangeleint spazieren gehen. In den anderen Bundesländern gilt diese Freiheit nicht.
Darf der Zutritt verweigert werden?
Laut Bundeswaldgesetzt muss der freie Zutritt zum Wald – auch wenn er im Privatbesitz ist – möglich sein. Das Betreten ist jedoch auf eigene Gefahr. Zudem sollten Sie auf die Verhaltensregeln achten, die ebenfalls durch das Gesetz geregelt sind. Der Zutritt darf jedoch unter bestimmten Umständen (Waldbrandgefahr) verweigert werden.
- Deutscher Wetterdienst (dwd.de): "Waldbrandgefahrenindex"
- Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Bundesverband e.V. – Bundesgeschäftsstelle
- Freiwillige Feuerwehr Rossau (feuerwehr-rossau.de): "Waldbrandstufen"
- Waldgesetz für den Freistaat Sachsen