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Das darf nicht auf einem Grabstein stehen


"Ich habe mich nur kurz hingelegt"
Das darf nicht auf einem Grabstein stehen

Von t-online, jb

11.10.2024 - 15:03 UhrLesedauer: 2 Min.
Inschrift: Viele wollen sich auch nach dem Tod noch einen Spaß erlauben.Vergrößern des BildesInschrift: Viele wollen sich auch nach dem Tod noch einen Spaß erlauben. (Quelle: traveler1116, bearbeitet/t-online)

Bestimmte Inschriften und Symbole auf Grabsteinen sind nicht immer erlaubt. Friedhofsstatuten regeln, was als zumutbar gilt und was eher Anstoß erregen könnte.

"Ich habe mich nur kurz hingelegt", "Hier liegt ein geiler Typ" oder "Schatzi, ich vermisse dich" – dürfen diese oder ähnliche Sätze auf einem Grabstein stehen? Oder herrscht auf dem Friedhof eine gewisse Contenance?

Aktuell gibt es noch keine gesetzlichen Regelungen über die Beschriftung von Grabsteinen. Allerdings geben die Friedhöfe in ihren Friedhofsstatuten vor, was auf einem Grabstein stehen darf und was nicht.

So kann es durchaus sein, dass auf einigen Friedhöfen witzige oder liebevolle Sprüche auf dem Grabstein eingraviert werden dürfen. Auf anderen Friedhöfen ist das jedoch untersagt.

Name

Auf jeden Fall müssen die Eckdaten des Verstorbenen auf dem Grabstein stehen. Und zwar genau so, wie sie in seiner Sterbeurkunde vermerkt sind. Das heißt, es muss der Vorname, der Nachname sowie das Geburts- und das Sterbedatum eingraviert werden. Ergänzungen, wie der Spitz- oder der Rufnahme, dürfen meist nur in Ausnahmefällen erwähnt werden – beispielsweise wenn der Verstorbene ausschließlich unter diesem und nicht unter seinem echten Namen bekannt war. Der Ruf- oder Spitzname darf jedoch nur als Ergänzung zum eigentlichen Namen aufgeführt werden. Nicht als Ersatz.

Symbole

Weiterhin dürfen auch bestimmte Symbole nicht auf den Grabstein graviert werden. Dazu zählen das Hakenkreuz, SS-Runen und Ähnliches.

Die meisten Friedhöfe erlauben allerdings christliche Symbole. Zeichen anderer Religionen – etwa Vadschra oder Yin und Yang – sind meist nur auf kommunalen, nicht kirchlichen Friedhöfen gestattet.

Witze

Der Friedhof gilt als Ort der Ruhe und des Friedens. Die Würde der Verstorbenen, aber auch der Hinterbliebenen soll hier gewahrt werden. Deswegen verbieten einige Friedhöfe vermeintlich lustig gemeinte Zusätze wie "geiler Typ" oder Sprüche wie "Ich habe mich nur kurz hingelegt" oder "Ich bin dann mal weg." Für die Angehörigen anderer Verstorbenen kann dies als unangebracht wahrgenommen werden. Sie fühlen sich dann in ihrer Trauer verletzt.

Fotos

Gerne möchten Hinterbliebene ein Foto des Verstorbenen auf den Grabstein einfügen. Das ist jedoch nicht überall gestattet. Ebenso wie die Unterschrift des Verstorbenen oder dessen Handabdruck.

Werbung

Ebenfalls untersagt ist Werbung. Das heißt, dass der Unternehmensname und -sitz sowie die Telefonnummer auf einem Grabstein verboten sind. Auch nicht als kleines Firmenschild, welches am Grabstein angebracht ist. Diese Informationen stellen einen Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot dar. Derartige Kennzeichnungen sind nur erlaubt, wenn die Friedhofssatzung das Werben nicht verbietet. (siehe auch Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart, vom 5. Juli 2018, Az. 2 U 167/17).

Verwendete Quellen
  • handwerksblatt.de "Bitte kein Firmenschild auf dem Grabstein!"
  • ergo.de "Kreuze und Engel"
  • kurz-natursteine.de "Der Grabstein"
  • trauerundgedenken.de "Grabstein: Regeln"
  • schwaebische.de ""Hier liegt ein geiler Typ" – geht das?"
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