Achtung, Gefahr! Diesen Fehler sollten Sie bei Herbstlaub nicht machen
Wenn das schöne, bunte Herbstlaub zu Boden fällt, sollten Hausbesitzer und Vermieter achtsam sein. Denn sorgt man nicht dafür, dass die Blätter entfernt werden, kann das Folgen haben.
Blätter fallen von den Bäumen und landen auf dem Gehweg. Wird das Herbstlaub nicht geräumt und bleibt liegen, kann das schnell zu einer gefährlichen Angelegenheit werden. Eigentümer von Immobilien müssen sich deshalb darum kümmern, dass vor ihrer Haustür kein Fußgänger auf dem Laub ausrutscht.
Wie kann der am besten vorsorgen?
Weil Eigentümer für Sturzverletzungen haftbar gemacht werden können, rät die Verbraucherzentrale Bremen allen Hausbesitzern daher zu einer Privathaftpflichtversicherung – im Fall der Fälle kommt sie für Schadensersatzansprüche auf. Wichtig ist dies aber auch für Mieter, wenn ihnen der Mietvertrag eine Pflicht zum Laubbeseitigen auferlegt.
Diese Räumzeiten gelten
Gehwege müssen wochentags von 7 bis 20 Uhr sowie an Wochenenden von 9 bis 20 Uhr risikolos passierbar sein. Das bedeutet, dort Herbstlaub ebenso wie Schnee und Eis zu beseitigen. Das Laub darf allerdings vom Gehweg nicht einfach auf die Straße gekehrt werden – denn auch dort kann es ja die Verkehrssicherheit gefährden.
Die Verbraucherzentrale rät, die Blätter in die Bio-Tonne oder auf den Kompost zu werfen oder als Grünabfall auf einer Deponie zu entsorgen.
- Nachrichtenagentur dpa