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Salz streuen auf Privatgrundstück: Ist das erlaubt?


Bei Schnee und Glatteis
Salz streuen auf dem Privatgrundstück: Ist es erlaubt?

Das Räumen und das Enteisen der Gehwege sind mühsame Arbeiten. Viele Grundstückseigentümer würden da am liebsten zu Streusalz greifen. Dürfen sie das – zumindest auf ihrem eigenen Grundstück?

Aktualisiert am 17.12.2024|Lesedauer: 2 Min.
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Bei Schnee und Glatteis müssen Grundstückseigentümer die Gehwege vor ihrem Haus frei halten. Streu- oder Tausalz können hier schnell und leicht Abhilfe schaffen und die Wege sicher machen. Nicht überall ist der Einsatz jedoch erlaubt. Wo dürfen auch Privatleute zu salzhaltigen Mitteln greifen und wo nicht?

In vielen Kommunen dürfen Privatpersonen Streusalz nicht mehr verwenden.Vergrößern des Bildes
In vielen Kommunen dürfen Privatpersonen Streusalz nicht mehr verwenden. (Quelle: Fredrik von Erichsen./dpa)

Ist Streusalz auf Privatgrundstück erlaubt?

In den meisten Bundesländern dürfen Privatpersonen weder auf öffentlichen Wegen noch auf ihrem eigenen Grundstück Streusalz oder auch Tausalz verwenden. Wer es dennoch tut, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro rechnen – selbst dann, wenn es nur auf dem Privatgrundstück eingesetzt wird. Handelt es sich um einen einmaligen Verstoß im geringen Ausmaß, sind die Bußgelder niedriger.

Gut zu wissen

In den Regionen, in denen der Privateinsatz von Streusalz verboten ist, führen Ordnungsämter teilweise entsprechende Kontrollen durch.

Streusalzverbot: Was wo gilt

Einige Städte, Kommunen und Bundesländer erlauben Privatleuten den Einsatz von Streusalz unter ganz bestimmten Voraussetzungen, andere wiederum handhaben das Verbot rigoros. Ein paar Beispiele, wie unterschiedlich die Regelungen in den einzelnen Regionen sind:

  • Baden-Württemberg: Kommunen und Gemeinden erlauben mancherorts Ausnahmen.
    Stuttgart: nur bei extremen Wetterbedingungen wie Eisregen gestattet.
  • Bayern: in vielen Städten verboten.
    München: verboten
  • Brandenburg: verboten
  • Berlin: verboten
  • Hamburg: verboten
  • Hessen: nur in Ausnahmefällen gestattet
    Frankfurt am Main: nur bei extremen Wetterbedingungen wie Eisregen gestattet.
  • Nordrhein-Westfalen: in vielen Städten verboten.
    Dortmund: nur bei extremen Wetterbedingungen wie Eisregen gestattet.
    Düsseldorf: nur bei extremen Wetterbedingungen wie Eisregen gestattet.
    Essen: nur bei extremen Wetterbedingungen wie Eisregen gestattet.
    Köln: nur bei extremen Wetterbedingungen wie Eisregen gestattet.
  • Rheinland-Pfalz: stark eingeschränkt innerhalb einzelner Städte und Gemeinden; nur unter extremen Wetterbedingungen wie Eisregen gestattet.
  • Saarland: auf Gehwegen verboten. Das Verbot betrifft alle streusalzhaltigen Mittel.
  • Sachsen: verboten
    Leipzig: nur bei extremen Wetterbedingungen wie Eisregen gestattet.
  • Schleswig-Holstein: auf Geh- und Radwegen nur bei Eisregen gestattet.

Quellen: fachanwalt.de, SWR

Tipp

Informieren Sie sich bei Ihrer Kommune, Gemeinde oder den zuständigen Behörden, ob Sie Streusalz oder streusalzhaltiges Streugut verwenden dürfen. Erkundigen Sie sich auch nach eventuellen Ausnahmeregelungen.

Bin ich verpflichtet, auf meinem Grundstück Schnee zu räumen?

Ja. Eigentümer müssen laut § 823 BGB Gefahrenquellen auf und vor ihrem Grundstück beseitigen. Verschneite und glatte Fußwege zählen dazu. Haben Sie ein Einfamilienhaus, müssen Sie den Weg bis zu Ihrer Tür räumen, damit Paketboten und Rettungskräfte oder auch Besucher gefahrlos zu Ihnen nach Hause kommen können.

Wichtig

Die Räum- und Streupflicht tritt unmittelbar nach Beendigung des Schneefalls ein. Schneit es jedoch ununterbrochen, so gilt die Pflicht während des Schneefalls. Insbesondere dann, wenn die Möglichkeit besteht, dass der Schnee auf dem Streugut liegt und somit die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben ist.

Warum ist Streusalz verboten?

Streusalz kann Pflanzen erheblich schädigen, wenn es mit Schmelzwasser in den Boden eindringt und von den Wurzeln aufgenommen wird. Infolgedessen kommt es bei den Gewächsen zu braunen, gekräuselten Zweigspitzen, Randnekrosen an Blättern, verzögertem Austrieb und schwachem Wachstum. Sie können sogar absterben.

Nadelgehölze wie Thuja reagieren besonders empfindlich auf Streusalz. Aber auch andere Pflanzen auf Wiesen, Feldern oder im Wald nehmen das übersalzte Grundwasser auf und entwickeln entsprechende Schäden.

Einige Gartenpflanzen sind allerdings robuster und verkraften den Streusalzeinsatz besser als andere. Dazu zähen unter anderem Feldahorn, Schwarzerle, Erbsenstrauch, Rote Heckenkirsche, Schwarzkiefer, verschiedene Eichenarten und Wildrose.

Ist bei Ihnen der Einsatz von Streusalz gestattet, sollten Sie dennoch der Umwelt und Ihren Pflanzen zuliebe darauf verzichten.

Verwendete Quellen
  • swrfernsehen.de "Streusalz verboten"
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