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Kältewelle kommt: Ab wann muss die Heizung laufen?


Das sind Ihre Pflichten und Rechte
Kältewelle kommt: Ab wann muss die Heizung laufen?

Es wird kalt in Deutschland und wir wollen es uns zu Hause warm und gemütlich machen. Aber läuft eigentlich schon die Heizung?

Aktualisiert am 14.10.2023|Lesedauer: 3 Min.
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Nur noch wenige goldige Tage, dann wird es frostig in Deutschland. Die Temperaturen sollen spätestens am Wochenende vielerorts stark abfallen, nachts muss sogar mit Bodenfrost gerechnet werden. Wenn es plötzlich kalt wird, wollen wir es uns zu Hause warm und gemütlich machen. Aber was, wenn der Vermieter die Heizung noch gar nicht eingeschaltet hat? Und stellt eine kalte Wohnung einen Mietmangel dar? Hier gibt's die Antworten.

Heizung: Eine gesetzliche Regelung für den Start der Heizperiode gibt es nicht.Vergrößern des Bildes
Heizung: Eine gesetzliche Regelung für den Start der Heizperiode gibt es nicht. (Quelle: Steve Brookland/Westend61/dpa)

Ab wann muss geheizt werden?

Offiziell beginnt die Heizsaison am 1. Oktober und endet am 30. April. An dieses Zeitfenster müssen sich Hausbesitzer jedoch nicht halten. Sie können ihre Heizung ein- und ausschalten, wann sie möchten.

Vermieter hingegen sind dazu verpflichtet, die Heizungsanlage einzuschalten, damit Mieter ihre Wohnung beheizen können. Allerdings können sie die Heiztemperatur drosseln, wenn es innerhalb der Zeitspanne sehr warm ist. Wichtig ist, dass sie dabei die Vorschriften der DIN 4701 einhalten (Mindesttemperaturen in einer Wohnung).

Ab welcher Temperatur muss ich heizen?

Ein Muss zu heizen gibt es nicht. Allerdings sind Vermieter verpflichtet, die Heizungsanlage einzuschalten, sobald draußen länger als drei Tage am Stück unter zwölf Grad Celsius herrschen. Ob Sie als Mieter dann das Thermostat aufdrehen, bleibt Ihnen weitestgehend überlassen. Dabei spielt nicht nur Ihr Kälteempfinden, sondern auch die Bausubstanz und der Dämmzustand des Gebäudes eine wichtige Rolle. Bei einer guten Dämmung kann es im Wohngebäude noch recht warm sein, auch wenn es draußen schon frisch ist.

Aber Achtung: Übertreiben sollten es die Mieter nicht. Denn die genannten Vorschriften für die Vermieter dienen vorwiegend dazu, die Bausubstanz zu wahren und Schimmelbildung in den Wohnräumen zu vermeiden. Und nicht nur dazu, um kälteempfindliche Mieter zu schützen oder die Nebenkosten in die Höhe zu treiben.

Sind Eigentümer zum Heizen verpflichtet?

Eine kalte Wohnung stellt einen Mietmangel dar, der zur Mietminderung berechtigt. Um das zu verhindern, sind Eigentümer von Mehrfamilienhäusern zum Einschalten der Heizanlage verpflichtet.

Kommen Vermieter dieser Pflicht nicht nach und sinkt dadurch die Raumtemperatur auf 16 bis 18 Grad Celsius, kann die Miete um bis zu 20 Prozent gemindert werden. (Amtsgericht Köln, Urteil vom 6. Dezember 1976, Az.: 152 C 1249/74). Mehr dazu erfahren Sie in diesem Artikel hier.

Fällt die Heizung zwischen den Monaten November und Februar vollständig aus und kann infolgedessen die Wohnung gar nicht geheizt werden, ist eine Mietminderung von 25 bis zu 100 Prozent möglich (Landgericht Hamburg, Az: 7 O 80/74; Landgericht Berlin, Az. 65 S 70/92; Landgericht Bonn, Az. 6 S 396/81).

Die Höhe der Mietminderung hängt dabei von der Raumtemperatur ab, die durch den Heizungsausfall bedingt ist. Diese Werte gelten allerdings nur während der Wintermonate und sind individuell verschieden. Wichtig ist, dass Sie sich vorab mit Ihrem Vermieter kurzschließen, bevor Sie die Miete eigenständig mindern. "Andernfalls kann es zu einem Zahlungsrückstand kommen, der eine Kündigung rechtfertigt", erklärt Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund (DMB)

Sind Mieter zum Heizen verpflichtet?

Mieter sind dazu verpflichtet, ihre Wohnung sorgsam und pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu schützen (BGHZ 108, S. 8). Denn sie sind nicht Eigentümer der Wohnung, sondern haben nur die Obhut für diese übernommen (Obhutspflicht). Zu dieser Obhutspflicht gehört auch, die Räume stets so zu heizen, zu kühlen und zu lüften, dass keine Schäden entstehen (Schimmel, Rohrbrüche und Ähnliches).

Und dieser Pflicht müssten Mieter auch während ihrer Urlaubsabwesenheit nachkommen. Sie sollten daher die Thermostate während ihres Winterurlaubs nicht zudrehen, sondern die Temperatur lediglich senken (Thermostat-Stellung 1 oder Mond). Alternativ können Mieter Bekannte bitten, die Wohnung während ihrer Abwesenheit hin und wieder zu beheizen.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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