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Bundeskartellamt: Kunden sind im unregulierten Fernwärmemarkt "gefangen"


Rechtliche Standards gefordert
Bundeskartellamt: Kunden sind im unregulierten Fernwärmemarkt "gefangen"

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ruft Fernwärmekunden auf, Vertragsanpassungen und Preisänderungen zu melden. Auch dem Bundeskartellamt ist der Fernwärmemarkt seit längerem ein Dorn im Auge.

Aktualisiert am 17.04.2018|Lesedauer: 3 Min.
Von t-online, afp, jb
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Der Marktwächter Energie des vzbv nimmt derzeit den Fernwärmemarkt unter die Lupe. Fernwärmekunden können, laut der Verbraucherschützer, demnach von transparenter Preisgestaltung, nachvollziehbarer Kennzeichnung der Brennstoffe oder einem Anbieterwechsel nur träumen.

Das Heizkraftwerk Lausward in Düsseldorf, Gas- und Dampfturbinenkraftwerk, betrieben von den Stadtwerken Düsseldorf und EnBW, im Hafen von Düsseldorf am Rhein, grün beleuchtetes Stadtfenster, der Kamin des Krafwerksblock Fortuna, das Kraftwerk erzeugt Strom, auch Bahnstrom und Fernwärme,Vergrößern des Bildes
Fernwärme: Laut Bundeskartellamt verfügen die Betreiber von Fernwärmenetzen über eine unregulierte Monopolstellung (Quelle: imago/Jochen Tack)

"Unseriöse Geschäftspraktiken oder unzulässige Preisanpassungen sind für den Verbraucher kaum erkennbar", sagt Kathrin Krockenberger, Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Marktwächters t-online.de. "Häufig erreichen uns Beschwerden von Verbrauchern, für die die Fernwärmetarife nicht verständlich sind und die mit Preiserhöhungen konfrontiert werden, die nicht akzeptabel sind, " so Krockenberger.

Der Wechsel des Heizsystems scheitere zudem an baulichen Gegebenheiten, hohen Kosten oder dem Anschlusszwang. Gleichzeitig gebe es – anders als im Strom- und Gasmarkt – bislang keine ausreichenden rechtlichen Rahmenbedingungen, die den Verbraucher schützen, wie zum Beispiel eine zufriedenstellende Pflicht zur Transparenz oder eine wirksame kartellrechtliche Preiskontrolle, kritisieren die Verbraucherschützer. Solche Kontrollen seien aber bereits in anderen Branchen selbstverständlich.

Preisanstieg nur bei Fernwärme

Die Preise für Fernwärme stiegen im März im Vergleich zum Vorjahr um rund 0,8 Prozent, so das Statistische Bundesamt. Hingegen sanken die Kosten für feste Brennstoffe und Gas um durchschnittlich 1,5 Prozent.

"Beim Fernwärmemarkt haben wir es mit einem unregulierten Monopol zu tun. Preiserhöhungen oder Änderungen des Preissystems während der Vertragslaufzeit können Verbraucher nicht wie bei Strom und Gas durch einen Anbieterwechsel begegnen", erklärt der Marktwächter Energie.

Bundeskartellamt führte bereits Verfahren gegen Fernwärmeversorger

Das Bundeskartellamt spricht in diesem Zusammenhang von "gefangenen Kunden" und bescheinigt den Betreibern von Fernwärmenetzen ebenfalls in vielen Fällen eine nicht regulierte Monopolstellung.

Gegen die Misstände bei der Fernwärmeversorgung geht das Bundeskartellamt bereits seit mehreren Jahren vor. So hat die Behörde beispielsweise vor einigen Jahren den Fernwärmemarkt in Deutschland umfassend untersucht und erfolgreich Verfahren gegen sieben Unternehmen beziehungsweise Unternehmensgruppen wegen Preismissbrauch oder Preisüberhöhung eingeleitet.

"Der Nachweis eines im kartellrechtlichen Sinne missbräuchlich überhöhten Preises ist im Fernwärmebereich ausgesprochen schwierig. Gleichzeitig ist der Verbraucher hier allerdings in besonderem Maße schutzbedürftig", erklärt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Der Verbraucher habe keine Wechselmöglichkeiten zu einem anderen Fernwärmeversorger und könne nur mit einem großen, finanziellen Aufwand die Heizenergieform wechseln, so Mundt.

Das können Kunden tun

Kunden, die von intransparenten Geschäftspraktiken, einseitigen Preisanpassungen und Vertragsänderungen oder langen Vertragslaufzeiten betroffen sind, können sich direkt an Marktwächter Energie wenden oder sich bei der Verbraucherzentrale vor Ort individuell beraten lassen.

Info
Der Marktwächter Energie untersucht den Energiemarkt aus Verbrauchersicht. Ziel ist es, Fehlentwicklungen frühzeitig aufzuzeigen, Erkenntnisse über die Lage der Verbraucher im Energiemarkt zu gewinnen und hierdurch die Rechte der Verbraucher im Fernwärmemarkt zu stärken, erklärt der Marktwächter Energie t-online.de. Die Verbraucherschützer agieren dabei im Namen aller Verbraucher, weshalb sie die gemeldeten Daten sammeln, bündeln und analysieren. Einzelne Fälle werden nicht bearbeitet. Hierfür müssen sich Verbraucher an die Verbraucherzentrale wenden.

Verbraucherschützer raten Kunden außerdem, sich vor der Wahl eines neuen Wärmemediums umfangreich über die Kosten sowie die Vertragskonditionen zu informieren. "Da sowohl die Technik als auch die Vertragsgestaltung komplex sind, empfiehlt es sich, Experten zurate zu ziehen", rät Krockenberger t-online.de-Lesern. Weiterhin empfiehlt der Marktwächter Energie, sich vor einem Abschluss eines Mietvertrags oder einem Immobilienkauf den Energieausweis des Hauses und die Heizkostenabrechnung des Vormieters vorlegen zu lassen.

Auch Mieter können sich wehren

Mieter haben bei der Wahl der Heizenergieform weniger Handlungsspielraum als Hauseigentümer. "Sie haben häufig keinen Vertrag mit dem Wärmelieferanten, kennen ihn in der Regel nicht einmal. Daher haben sie auch keine Möglichkeit, selbst gegen einen Wärmelieferanten vorzugehen und sind Preisanpassungen im Grunde weitestgehend ausgeliefert", räumt Krockenberger ein. Mieter können ihren Vermieter jedoch zur Nachvollziehbarkeit der Heizkostenabrechnung auffordern und sich die Rechnung und gegebenenfalls den Vertrag des Wärmelieferanten offenlegen lassen. Hierzu rät auch der Marktwächter Energie: "Mieter haben ein Recht darauf, dass der Vermieter das mietrechtliche 'Gebot der Wirtschaftlichkeit' einhält und die Heizkosten möglichst gering hält."

Verwendete Quellen
  • AFP
  • Verbraucherzentrale Bundesverband
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