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Zum journalistischen Leitbild von t-online."Finanztest" klärt auf Hausbesitzer: Das sollten Sie über das neue Heizungsgesetz wissen
Ab 2024 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG). Vor allem für Eigentümer gibt es wichtige Änderungen. Wir sagen Ihnen, was Sie wissen müssen.
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) – auch als Heizungsgesetz bekannt – tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Lange wurde darüber diskutiert, was künftig Pflicht und was verboten sein wird. Bei dem Hin und Her können Hauseigentümer schnell den Überblick verlieren. Die wichtigsten Fakten für Sie zusammengefasst.
Was ist von dem GEG betroffen?
Neben Heizungen werden auch Kühlung, Beleuchtung und Dämmung im Gebäudeenergiegesetz geregelt. Da das GEG jedoch vorwiegend den Bereich Heizen betrifft, wird es umgangssprachlich auch Heizungsgesetz genannt.
Das gilt für Bestandsgebäude
Es wurde eine Austausch- und Nachrüstpflicht eingeführt, die insbesondere bestehende Häuser betrifft. Es gilt:
- Gas- und Ölheizungen sowie Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen ausgetauscht werden. Eine Ausnahme bilden Brennwert- und Niedertemperaturkessel. Mehr dazu erfahren Sie in diesem ausführlichen Artikel.
- Wasserführende Leitungen (Heizungs- und Warmwasserrohre) müssen insbesondere in unbeheizten Räumen gedämmt werden (Mindestdicke der Dämmschicht beachten). Mehr dazu erfahren Sie in diesem Artikel.
- Die oberste Geschossdecke muss gedämmt sein, wenn der Dachboden unbeheizt ist.
Info: Hiervon ausgenommen sind Erben und Käufer von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentümer, die das Haus mindestens seit dem 1. Februar 2002 selbst bewohnen.
Und: Bei einem Hauskauf muss sich der Käufer von einem Energieberater beraten lassen.
Das gilt bei Modernisierungen
- Einzelne Bauteile müssen nun verschärfte Anforderungen erfüllen – beispielsweise bei Fenstern den Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert). Weitere Informationen dazu haben wir Ihnen in diesem Artikel hier zusammengefasst.
- Bei einer umfassenden Sanierung muss vorab ein Energieberater zurate gezogen werden. Nach der Sanierung muss das Haus unter einem bestimmten Grenzwert liegen und somit eine entsprechende Klasse im Energieausweis erfüllen.
Das gilt bei Heizungen
- Ab 2045 gilt ein Betriebsverbot für Heizungen, die mit fossilen Brennstoffen laufen.
- Standard-Heizkessel in Ein- und Zweifamilienhäusern müssen ausgetauscht werden, wenn der Eigentümer wechselt (Verkauf, Erbe).
- Gas- und Ölheizungen dürfen nur solange noch in Bestandsgebäude gebaut werden, bis die Kommune oder Gemeinde noch keine Wärmeplanung hat. Allerdings müssen Sie einen Mindestanteil an Brennstoffen aus erneuerbaren Energien verwerten können (Biomethan, Wasserstoff).
Bis 2026 beziehungsweise 2028 muss die Wärmeplanung in den meisten Gemeinden und Kommunen stehen. - Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Übrigens: Eine vollständige Zusammenfassung des GEG erhalten Sie in der aktuellen Ausgabe von "Finanztest" (Ausgabe 12/2023).
- test.de "Was das neue Heizungsgesetz für Hausbesitzer bedeutet"
- Eigene Recherche