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Heizungsgesetz: Die wichtigsten Fakten zum Gebäudeenergiegesetz im Überblick


Wir klären auf
Heizungsgesetz: Fallen Sie nicht auf diese Irrtümer herein

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist lang und kompliziert. Nicht verwunderlich also, dass der eine oder andere den Durchblick verliert. Wir klären auf.

Aktualisiert am 16.11.2023|Lesedauer: 3 Min.

Wärmepumpen sind Pflicht, Ölheizungen verboten und ein (altes) Haus muss komplett saniert werden. Welche dieser Aussagen entspricht wirklich Regeln und Pflichten, die mit dem Inkrafttreten des überarbeiteten Gebäudeenergiegesetzes (GEG) – auch Heizungsgesetz genannt – ab 2024 wichtig sind? Das erklärt "Finanztest" in der aktuellen Ausgabe (12/2023).

Heizungsinstallateure bei der Arbeit: Vor allem Eigentümer sollten sich mit dem GEG intensiv auseinandersetzen.Vergrößern des Bildes
Heizungsinstallateure bei der Arbeit: Vor allem Eigentümer sollten sich mit dem GEG intensiv auseinandersetzen. (Quelle: yunava1/getty-images-bilder)

Mythos 1: Alte Öl- und Gasheizungen müssen umgehend getauscht werden

Heizungen, die mit Heizöl oder Erdgas betrieben werden, dürfen auch nach dem 1. Januar 2024 noch laufen. Wirklich verboten sind sie erst ab 2045. In der Zwischenzeit gilt eine Ausnahme- beziehungsweise Übergangsregelung. Diese hängt beispielsweise von der Wärmeplanung der örtlichen Kommune ab.

Bis 2045 dürfen unter bestimmten Voraussetzungen also noch öl- oder erdgasbetriebene Heizungen eingebaut werden, wenn sie bis zu einem gewissen Prozentsatz mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. Dieser Prozentsatz ist ab 2029 ansteigend.

Bei Gasheizungen bedeutet das beispielsweise, dass sie "H2ready" sein müssen; also mit Wasserstoff laufen – aber auch Biomethan genutzt werden kann. Ölheizungen müssen mit einer entsprechenden biologischen Ölalternative betrieben werden können.

Mythos 2: Jetzt noch schnell eine Gas- oder Ölheizung einbauen, ist eine gute Idee

Wer eine in die Jahre gekommene Gas- oder Ölheizung im Keller hat und diese noch schnell austauschen möchte, überlegt, ob er nicht noch in diesem Jahr eine neue Variante des Heizsystems einbauen soll. Doch das ist keine gute Idee.

Denn zum einen wird es schwierig sein, jetzt noch ein entsprechendes Gerät inklusive Installation zu bekommen. Zum anderen steigt ab 2024 der CO2-Abschlag für fossile Brennstoffe sehr stark an, sodass sich auch die Heizkosten bei Öl- und Gasheizungen enorm erhöhen werden.

Mythos 3: Der Einbau von neuen Öl- und Gasheizungen ist ab 2026/2028 verboten

Ob die Heizungsarten 2026 oder 2028 – je nach Größe der Kommune – noch gestattet sind, hängt zum einen von der Art der Heizung ab, aber auch von der Wärmeplanung der Kommune. Diese muss bis 2026 beziehungsweise 2028 stehen. Ist die Wärmeplanung dann vorhanden, gilt auch hier eine gewisse Übergangsfrist, in der Gas- und Ölheizungen noch weiterbetrieben werden können.

Spätestens ab 2026 beziehungsweise 2028 müssen die neu eingebauten Heizungen in den entsprechenden Haushalten in der Kommune zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen.

Mythos 4: Wärmepumpen verursachen hohe Stromkosten

Wärmepumpen können Ihre Stromrechnung durchaus in die Höhe schnellen lassen. Das kann jedoch mehrere Gründe haben. Zum einen sollte die Kapazität der Wärmepumpe auf das Gebäude abgestimmt sein. Sie sollte also nicht zu viel Leistung haben.

Zudem ist es wichtig, dass entsprechende Dämm- und Umbaumaßnahmen im Haus getroffen wurden, damit das Heizen mit der Wärmepumpe effizient ist. Zu guter Letzt ist es auch wichtig, dass Sie den richtigen Stromtarif für Ihre Wärmepumpe auswählen.

Mythos 5: Alte Häuser müssen komplett saniert werden

Wer ein Bestandsgebäude kauft oder erbt, muss es im Zweifelsfall komplett sanieren. Diese Sanierungspflicht besteht jedoch bereits seit mehreren Jahren. Käufer und Erben eines Ein- und Zweifamilienhauses sollten sich diesbezüglich an einen Energieberater wenden.

"Verpflichtet, eine Sanierung durchzuführen, ist niemand", gibt "Finanztest" Entwarnung. So gelte die Sanierungspflicht vorwiegend für die oberste Geschossdecke. Und auch die Heizung darf nicht älter als 30 Jahre sein.

Wer jedoch sein Haus freiwillig saniert, muss sich an weitere Vorgaben halten.

Mythos 6: Holzheizungen sind verboten

Heizungen, die mit Pellets, Hackschnitzeln oder Scheitholzschnitzeln betrieben werden, sind – anders als im ersten GEG-Entwurf vorgesehen – künftig nicht verboten. Allerdings fallen auch sie unter die 65-Prozent-Regel. Mehr dazu erfahren Sie in diesem Artikel hier.

Mythos 7: Für Mieter ist das Heizungsgesetz nicht von Interesse

Zwar müssen Mieter nicht aktiv tätig werden, jedoch kann es passieren, dass ihre Miete steigt. Schließlich müssen die Heizungen auch in Mehrfamilienhäusern ausgetauscht werden. Die Vermieter dürfen die Sanierungskosten jedoch nur mit höchstens acht Prozent der Kosten den Mietern in Rechnung stellen. Darüber hinaus gilt eine Kappungsgrenze von 50 Cent/Quadratmeter.

Übrigens: Eine vollständige Zusammenfassung des GEG erhalten Sie in der aktuellen Ausgabe von "Finanztest" (Ausgabe 12/2023).

Verwendete Quellen
  • test.de "Was das neue Heizungsgesetz für Hausbesitzer bedeutet"
  • Eigene Recherche
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