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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Wenn der Keller vollläuft Schäden durch Rückstau müssen extra versichert werden
Düsseldorf (dpa/tmn) - Heftige Gewitter, lang anhaltender Regen und Hochwasser können die Kanalisation zum Überlaufen bringen. Tiefliegende Hauseingänge, Keller und Souterrainräume können dann volllaufen, und das Schmutzwasser hinterlässt Zerstörungen an Wänden, Böden und Einrichtung.
Für Schäden durch solchen Rückstau haften Eigentümer in der Regel selbst, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen - es sei denn, sie sind extra dagegen versichert.
Das Risiko wird in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung nicht automatisch mit abgedeckt, sondern es muss explizit innerhalb einer Elementarschadenversicherung abgesichert werden. Bei Schäden können Versicherer zudem einen Nachweis über die regelmäßige Wartung von Rückstausicherungen verlangen, erläutern die Verbraucherschützer.