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Lüftungskonzept bei Neu- und Umbau Vorschrift


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Lüftungskonzept bei Neu- und Umbau meist Pflicht

Die aktuelle Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) verlangt von Bauherren und Modernisierern die Quadratur der Kreises: Einerseits müssen die Häuser luftdicht sein, andererseits muss "der zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt" sein. Das geht nur mit einem fachmännischen Lüftungskonzept. Das allerdings wird in der Praxis oft vergessen – mit unschönen Folgen.

Aktualisiert am 18.03.2016|Lesedauer: 2 Min.
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"Ein Lüftungskonzept ist sehr wichtig, denn sonst kann es zu Schimmelbildung oder anderen Feuchteschäden kommen", mahnt die gemeinnützige Beratungsgesellschaft "co2online".

Wenn mehr als ein Drittel der Dachfläche eines Einfamilienhauses gedämmt wird, ist ein Lüftungskonzept Pflicht.Vergrößern des Bildes
Wenn mehr als ein Drittel der Dachfläche eines Einfamilienhauses gedämmt wird, ist ein Lüftungskonzept Pflicht. (Quelle: Rainer Weisflog/imago-images-bilder)

Wann man ein Lüftungskonzept erstellen lassen muss

Die rechtlichen Rahmenbedingungen setzt die Norm DIN 1946-6. Demnach muss für alle Neubauten ein Lüftungskonzept erstellt werden, wenn nicht ohnehin eine zentrale Lüftungsanlage eingebaut wird. In Mehrparteienhäusern muss für jede Wohnung ein eigenes Konzept erstellt werden.

Auch in Bestandsgebäuden ist ein Lüftungskonzept nach bestimmten energetischen Sanierungsmaßnahmen vorgeschrieben. Es muss erstellt werden, wenn:

– bei einem Haus mehr als ein Drittel der Fenster ausgetauscht werden.
– bei einem Einfamilienhaus mehr als ein Drittel der Dachfläche gedämmt wird.

"Erstellen kann das Lüftungskonzept jeder Fachmann, der sich auf Lüftungstechnik oder Gebäudemodernisierungen spezialisiert hat", informiert "co2online".

Lüftungskonzept wird beim Umbau oft vergessen

Experten beobachten, dass das eigentlich vorgeschriebene Lüftungskonzept gerade bei Sanierungen im Gebäudebestand häufig nicht erstellt wird. Die ausführenden Fachfirmen beschränken sich oft auf den Hinweis, von nun an müssten die Bewohner häufiger und regelmäßig lüften, um Schimmelbildung zu vermeiden.

Das allerdings reicht nicht aus. "Manuelle Fensterlüftung ist keine lüftungstechnische Maßnahme, da sie nicht nutzerunabhängig ist", stellt Peter Paul Thoma, Geschäftsführer des Bundesverbands für Wohnungslüftung, gegenüber dem Fachportal enbausa.de klar.

Lüftungskonzept empfiehlt geeignete lüftungstechnische Maßnahmen

Beim Neubau muss der Architekt, bei Sanierungen der ausführende Fachhandwerker ein Lüftungskonzept erstellen oder erstellen lassen, aus dem hervorgeht, mit welchen Maßnahmen der nutzerunabhängige Mindestluftwechsel sichergestellt werden kann.

Die ventilatorgestützte Lüftungsanlage ist nur eine von mehreren Möglichkeiten. Mit geringerem Aufwand und Kosten verbunden sind häufig zusätzliche Luftschächte oder in die Außenwand eingelassene Ventile – so genannte Außenwandluftdurchlässe.

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