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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Das Haus ist einzugsbereit Bauherren sollten Abnahmeprotokoll prüfen
Berlin (dpa/tmn) - Endlich fertig: Mit der Abnahme eines Hauses bestätigt der Bauherr im Wesentlichen, dass so gebaut wurde wie vertraglich vorgesehen. Leichtfertig sollte man seine Unterschrift also nicht unter ein Protokoll setzen, rät der Verband Privater Bauherren (VPB) in Berlin.
In das Protokoll werden alle angesprochenen Mängel aufgenommen. In der Praxis erstellt nach VPB-Erfahrung meist der Bauunternehmer das Dokument, damit Sachverständiger und Bauherr den Blick frei haben.
Bevor sie das Protokoll unterzeichnen, sollten die Auftraggeber prüfen, dass ihre Sicht dargestellt wird: Sind die Formulierungen so gewählt, dass Mängel wirklich als Mängel gelten und beseitigt werden müssen? Ist auch aufgelistet, was schon früher angemerkt wurde, aber bis zur Abnahme nicht beseitigt wurde?
Bauherren sollten sich zudem ihre Rechte in Bezug auf die festgestellten Schäden vorbehalten. Unter Umständen müsse auch ein Vorbehalt über eine zu zahlende Vertragsstrafe aufgenommen werden, so der VPB.