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Das Haus ist einzugsbereit: Bauherren sollten Abnahmeprotokoll prüfen


Das Haus ist einzugsbereit
Bauherren sollten Abnahmeprotokoll prüfen

Berlin (dpa/tmn) - Endlich fertig: Mit der Abnahme eines Hauses bestätigt der Bauherr im Wesentlichen, dass so gebaut wurde wie vertraglich vorgesehen. Leichtfertig sollte man seine Unterschrift also nicht unter ein Protokoll setzen, rät der Verband Privater Bauherren (VPB) in Berlin.

05.09.2019|Lesedauer: 1 Min.
Von dpa
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In das Protokoll werden alle angesprochenen Mängel aufgenommen. In der Praxis erstellt nach VPB-Erfahrung meist der Bauunternehmer das Dokument, damit Sachverständiger und Bauherr den Blick frei haben.

Ist das Haus fertig, steht die Übergabe an: Gemeinsam halten Bauherr und -unternehmer den Zustand im Protokoll fest.Vergrößern des Bildes
Ist das Haus fertig, steht die Übergabe an: Gemeinsam halten Bauherr und -unternehmer den Zustand im Protokoll fest. (Quelle: Christin Klose/dpa-tmn./dpa)

Bevor sie das Protokoll unterzeichnen, sollten die Auftraggeber prüfen, dass ihre Sicht dargestellt wird: Sind die Formulierungen so gewählt, dass Mängel wirklich als Mängel gelten und beseitigt werden müssen? Ist auch aufgelistet, was schon früher angemerkt wurde, aber bis zur Abnahme nicht beseitigt wurde?

Bauherren sollten sich zudem ihre Rechte in Bezug auf die festgestellten Schäden vorbehalten. Unter Umständen müsse auch ein Vorbehalt über eine zu zahlende Vertragsstrafe aufgenommen werden, so der VPB.

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