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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Gut vorbereitet Pfusch am Bau - Die neun wichtigsten Tipps für Bauherren
Der Traum vom Eigenheim kann schnell zum Albtraum werden, wenn Pfusch am Bau vorliegt. Damit die Baumängel schnellstmöglich beseitigt werden können, sollten Sie sich mit diesen Tipps auch schon vorher für den Fall der Fälle wappnen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Das richtige Bauunternehmen finden
- 2. Vertragsentwürfe prüfen (lassen)
- 3. Auf eine detaillierte Baubeschreibung mit Materialien bestehen
- 4. Pfusch am Bau mit einem Sachverständigen vermeiden
- 5. Bauabnahme mit einem ausführlichen Mängelprotokoll
- 6. Gewährleistungsfrist beachten
- 7. Frist für die Behebung der Baumängel setzen
- 8. Druckmittel einsetzen
- 9. Ein Prozess lohnt sich meist nicht
1. Das richtige Bauunternehmen finden
Beim Hausbau entstehen viele Baumängel als Folge einer unqualifizierten Bauleitung und unzureichend geschulten Handwerkern. Achten Sie aus diesem Grund sehr genau darauf, welchem Bauunternehmen Sie Ihr Bauvorhaben fürs Eigenheim anvertrauen.
Nicht nur finanzielle Erwägungen sollten hier den Ausschlag geben, sondern auch das Renommee der Firma. Holen Sie Kostenvoranschläge verschiedener Firmen ein und informieren Sie sich gleichzeitig, ob die Firma bei bisherigen Bauten zufriedenstellende Ergebnisse erzielte.
2. Vertragsentwürfe prüfen (lassen)
Sind die Vertragsentwürfe fertig, sollten Sie diese von einem Anwalt prüfen lassen. Er kann nachteilige Klauseln ausfindig machen, die für den Laien eventuell nicht erkennbar sind. Auch überhöhte Abschlagszahlungen – besonders in der ersten Bauphase – können so vermieden werden.
Abschlagszahlungen sollen Sie im Falle einer Insolvenz des Bauunternehmens absichern. Abschlagszahlungen nach Baufortschritt bedeuten also einen regelmäßigen Gegenwert – in Form der Bauleistung – für Ihr Geld.
Tipp: Die Verbraucherzentralen bieten in der Regel ebenfalls einen Überprüfungsservice für Vertragsentwürfe an.
3. Auf eine detaillierte Baubeschreibung mit Materialien bestehen
Zu jedem Bauvertrag gehört eine Baubeschreibung, in welcher der Leistungsumfang festgehalten wird. Die Baubeschreibung beinhaltet dabei nicht nur die Arbeiten, die zu erledigen sind, sondern auch die Materialien, die Verwendung finden werden.
Oft wird diese jedoch sehr bruchstückhaft zusammengestellt. Je detaillierter diese Beschreibung ausfällt, desto leichter lässt sich ein potenzieller Pfusch am Bau nachweisen.
4. Pfusch am Bau mit einem Sachverständigen vermeiden
Es ist zunächst mit mehr Kosten verbunden, aber es lohnt sich immer den Bau von Anfang bis Ende von einem professionellen Sachverständigen begleiten zu lassen. Dieser kann schon während der Bauphase leichte bis schwerwiegende Baumängel aufzeigen oder verhindern. Auch der regelmäßige Besuch des Experten hat oftmals den Effekt, dass von vornherein gründlicher gearbeitet wird.
5. Bauabnahme mit einem ausführlichen Mängelprotokoll
Zum Zeitpunkt der Bauabnahme verschiebt sich das Kräfteverhältnis. Oblag es bisher der Verantwortung des Bauträgers, das Fehlen von Mängeln zu beweisen, müssen nun Sie als Bauherr möglichen Pfusch am Bau nachweisen.
Aus diesem Grund ist ein detailliertes Mängelprotokoll im Zuge der Bauabnahme so wichtig. Jetzt haben Sie das letzte Mal die Möglichkeit, alle Mängel aufzulisten, ohne dass Sie in der Beweispflicht stehen. Wird das Protokoll vom Bauträger bestätigt, muss dieser die Mängel beseitigen.
6. Gewährleistungsfrist beachten
Ab der Bauabnahme beginnt die Gewährleistungsfrist. Bei einem Neubau beträgt dieser Zeitraum fünf Jahre. Innerhalb dieser Zeit kann der Bauherr etwaige auftretende Baumängel noch vom Bau- oder Handwerksunternehmen beheben lassen. Er muss diese allerdings ausreichend nachweisen. Eine zusätzliche Fotodokumentation der Schäden ist daher ratsam.
7. Frist für die Behebung der Baumängel setzen
Pfusch am Bau sollte immer schriftlich beanstandet werden. So können Sie beispielsweise beweisen, dass Sie sich innerhalb der Gewährleistungsfrist mit der Handwerksfirma oder dem Bauträger in Verbindung gesetzt haben.
Ganz wichtig ist es, dem Dienstleister eine angemessene Frist in schriftlicher Form zur Behebung zu setzen. Ansonsten verwirken Sie später die mögliche Durchsetzung rechtlicher Schritte.
8. Druckmittel einsetzen
Wenn Pfusch am Bau trotz all dieser Vorsichtsmaßnahmen nicht ordnungsgemäß behoben wurde, sollten Sie Druck in Form von einbehaltenen Abschlagszahlungen oder – falls noch nicht geschehen – mit einem privaten Gutachten ausüben, das die Mängel nachweist.
9. Ein Prozess lohnt sich meist nicht
Am Ende bleibt meist nur noch der Gang zu einem Anwalt vom Fach. Dieser kann zunächst ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren einleiten. Ein Gerichtsgutachter beurteilt dabei die Mängel des Objekts. Da Gerichtsverfahren meist langwierig und teuer sind, sollten Sie diesen Schritt nur bei einem hohen Streitwert gehen. Laut der „Wirtschaftswoche“ sollte er mindestens 5.000 Euro betragen.