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Hotel eingestürzt: Wie kann man die Einsturzgefahr von Häusern erkennen?


Hoteleinsturz in Kröv
Kann ein Haus einfach so einstürzen?


Aktualisiert am 10.08.2024Lesedauer: 3 Min.
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"Alle sofort raus – das Haus bricht zusammen!": Warnhinweise eines Gebäudes wie Knarren und Knarzen sollten Sie stets ernst nehmen. (Quelle: IMAGO/Marvin Riess/imago)

Das eigene Zuhause sollte ein sicherer Ort sein. Doch kommt es immer mal wieder vor, dass Gebäude plötzlich einbrechen. Viele stellen sich die Frage: Kann ein Haus einfach so einstürzen?

Die Sicherheit von Gebäuden steht immer an oberster Stelle. Egal, ob Wohngebäude, Hotel oder Kaufhaus. Dementsprechend werden sie stabil und robust gebaut. Doch hin und wieder kann es vorkommen, dass Bauten scheinbar plötzlich zusammenbrechen. Wie beispielsweise bei einem Hotel in Kröv an der Mosel.

Wieso kollabieren Gebäude? Und wie zeigt sich, ob ein Haus einsturzgefährdet ist?

Wie erkenne ich, dass mein Haus einsturzgefährdet ist?

Es gibt Anzeichen, die auf eine drohende Einsturzgefahr hinweisen können. Dazu zählen beispielsweise Risse (im Putz) in Wänden und Decken, abfallender Putz oder abbröckelnde Bauteile. Sie zeigen sich meist im Keller oder Dachgeschoss. Aber auch in den mittleren Stockwerken kann es zu derartigen Beschädigungen kommen.

Besonders kritisch sind Setzrisse. Sie unterscheiden sich von gängigen Rissen dadurch, dass sie meist schräg und sehr tief im Mauerwerk verlaufen. Zudem sind sie sowohl außen als auch innen sichtbar. Sie sind wesentlich größer als gängige Haar- oder Schürrisse. Sie entstehen durch ungleichmäßige Bodenveränderungen – beispielsweise, wenn sich das Erdreich unter dem Fundament verschiebt oder absenkt. Das Absacken wiederum an sich ist ebenfalls ein Indiz dafür, dass das Gebäude nicht mehr ausreichend stabil sein könnte.

Ein weiteres, alarmierendes Anzeichen kann das Knarren und Knacken im Gebäude sein. Diese Geräusche können auf Spannungen in der Bausubstanz hinweisen.

Arten des Einsturzes

Laut der Feuerwehr Mühlhausen gibt es mindestens sieben Arten des Gebäudeeinsturzes:
- Brandeinwirkung / Feuer
- Erschütterung
- Überschwemmung / Hochwasser
- Überlastung
- Beeinträchtigung der Standsicherheit
- Baumängel
- Missachtung von Sicherheitsvorschriften

Kann ein Haus einfach so zusammenbrechen?

Nein. Ein Gebäude stürzt nicht ohne Vorwarnung ein. Es gibt immer – kleinere oder größere – Vorzeichen, die auf die mögliche Gefahr hinweisen (siehe oben).

Es gibt jedoch auch Faktoren, die das Risiko der Einsturzgefahr erhöhen. Dazu zählen unter anderem vernachlässigte Instandhaltungsarbeiten, fortgeschrittene Materialermüdung oder gravierende Baumängel.

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Gebäude einstürzt?

Experten erklärten im Gespräch mit t-online, dass die Wahrscheinlichkeit eines Gebäudeeinsturzes relativ gering sei. Zumindest ohne entsprechende Umwelteinflüsse wie Hochwasser, Überschwemmungen, Erdbeben oder andere Gegebenheiten wie Baumaßnahmen im unmittelbaren Umfeld.

Allerdings hängt die Wahrscheinlichkeit eines Gebäudeeinsturzes auch noch von anderen Faktoren ab – etwa dem Alter des Gebäudes, der Bauweise, den verwendeten Baumaterialien oder auch durchgeführten Instandhaltungs- oder Sanierungsmaßnahmen.

Wird das Gebäude gepflegt und regelmäßig auf Schäden überprüft und diese repariert, ist das Risiko sehr gering. Dementsprechend hoch ist das Risiko bei Gebäuden, die vernachlässigt werden oder deren Bausubstanz bereits beeinträchtigt ist.

Was passiert, wenn ein Haus einstürzt?

Wenn die Bausubstanz zusammenbricht, kann das eine große Gefahr für Menschen und Tiere sein. Sie werden verletzt oder im schlimmsten Fall sogar getötet – gefährdet sind dabei nicht nur die Bewohner, sondern auch Anwohner und Passanten.

Ist das Gebäude in sich zusammengebrochen und wurden alle Personen geborgen, muss das Haus abgerissen werden. Zudem muss die Statik der umliegenden Bauten überprüft werden. Diese können durch die Erschütterungen ebenfalls einsturzgefährdet sein.

Was sollte ich tun, wenn ich bemerke, dass sich mein Haus senkt?

Merken Sie, dass sich Ihr Gebäude verändert, indem es sich leicht senkt oder sich Setzrisse bilden, kontaktieren Sie am besten einen Bausachverständigen oder einen Prüfstatiker. Sie werden die Ursache ermitteln und entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten.

Stürzen ältere Bauten eher ein als neue?

Bei sehr alten Gebäuden sieht die Lage etwas anders aus als bei modernen Bauten. Sie wurden oftmals unter schlechteren baulichen Standards errichtet. Teilweise können die Materialien durch die Zeit hinweg auch stark beansprucht worden und dementsprechend instabiler sein. Zudem galten damals die meisten heute wichtigen Prüfverfahren noch nicht. Alte Gebäude erfüllen demnach nicht dieselben Sicherheitsstandards wie Neubauten. Was jedoch nicht heißt, dass sie wesentlich unsicherer sind.

Problematisch wird es allerdings, wenn um ältere Gebäude neue Häuser errichtet oder Umbaumaßnahmen durchgeführt werden. Die Erschütterungen, die durch die Baumaßnahmen stattfinden, können zu kleinen Schäden – etwa Rissen – in den alten Gebäuden führen. Und diese wiederum können sich negativ auf die Statik des Gebäudes auswirken.

Deswegen wird bei Umbauten oder Neubauten um ein bestehendes Gebäude eine sogenannte Risskartierung durchgeführt. Dabei werden Risse, die durch die baulichen Maßnahmen im Bestandsgebäude entstehen, dokumentiert und deren Verläufe und Verteilung akribisch dokumentiert. Und zwar fortlaufend. Verändern sich die Risse, werden entsprechende Maßnahmen eingeleitet, um die Sicherheit des Gebäudes zu gewährleisten.

Besteht eine Prüfpflicht?

Dr.-Ing. Markus Hennecke, geschäftsführender Gesellschafter ZM-I München GmbH und beratender Ingenieur BayIka-Bau und Prüfingenieur erklärt auf Nachfrage von t-online, dass es keine generelle Prüfpflicht bei bestehenden Wohngebäuden gibt. Lediglich bei baulichen Änderungen oder bei Nutzungsänderungen muss die Statik des Gebäudes erneut kontrolliert werden. Das Alter eines Wohnhauses ist demnach nicht ausschlaggebend.

Bei anderen Bauten, beispielsweise Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen (DIN 1076) oder bei Leichthallenbauten muss die Statik regelmäßig überprüft werden. Wie oft, ist von Bauwerk zu Bauwerk verschieden. Verantwortlich ist der Eigentümer oder Besitzer des Bauwerks. Er muss einen Prüfstatiker mit der Überprüfung beauftragen.

Verwendete Quellen
  • iff.fraunhofer.de "Automatisierte Erfassung von Rissen (Risskartierung)"
  • getifix.de "Risse in der Wand"
  • isotec.de "Akute Einsturzgefahr in alten Häusern"
  • ff-muehlhausen.de "Einsturz"
  • kkoe-ing.de
  • bau.de
  • haufe.de "Gebäudeeinsturz und herabfallende Gebäudeteile"
  • bringerbauwerkstrockenlegung.de
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