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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Behinderung, Arbeitsunfähigkeit Was Morbus Menière für die Berufstätigkeit bedeutet
Morbus Menière kann Folgen für die Berufstätigkeit haben. Wann ist die Erwerbsfähigkeit vermindert und wann liegt welcher Behinderungsgrad vor?
Bei Menschen mit Morbus Menière lösen Veränderungen im Innenohr immer wieder Anfälle von Drehschwindel aus, die häufig mit weiteren Beschwerden wie Übelkeit, Erbrechen, Tinnitus, akuten Hörproblemen und Druck im Ohr einhergehen. Die Anfälle können zwischen zwanzig Minuten und zwölf Stunden andauern.
Wie häufig die Schwindelattacken auftreten, kann dabei sehr verschieden sein. Während manche Betroffene mehrmals die Woche darunter leiden, liegen bei anderen Monate, Jahre oder Jahrzehnte dazwischen.
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Im Verlauf der Erkrankung bleiben manche der Beschwerden zudem dauerhaft bestehen, wie etwa die Ohrgeräusche oder die Hörminderung. Auch entwickeln einige Betroffene zusätzlich zum anfallsweisen Drehschwindel einen Schwankschwindel, der außerhalb der Menière-Anfälle auftreten kann.
Morbus Menière: Welche Berufe sind problematisch?
Nicht ausgeübt werden dürfen bei Morbus Menière grundsätzlich alle Berufe, die den Gleichgewichtssinn stark beanspruchen. Dazu zählen beispielsweise Jobs, die Klettern erfordern (etwa beim Dachdecken bzw. bei Höhenarbeiten), ebenso wie ungesichertes Arbeiten auf Gerüsten (etwa bei Beschäftigten auf dem Bau bzw. bei Zimmerleuten). Auch Tauchen ist als berufliche Tätigkeit nicht geeignet, da es Probleme beim Druckausgleich geben kann. Genauso ausgeschlossen sind alle Jobs, bei denen Personen befördert werden, also etwa als Busfahrer oder -fahrerin sowie Pilot oder Pilotin.
Ohnehin fallen Berufe, bei denen Kraftfahrzeuge geführt werden müssen, bei Morbus Menière in der Regel weg. Denn eine Fahreignung darf nur unter ganz bestimmten Bedingungen attestiert werden.
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Morbus Menière: Wann besteht eine Arbeitsunfähigkeit?
Ob die Menière-Krankheit Folgen für die Berufstätigkeit hat und möglicherweise eine kurz- oder längerfristige Arbeitsunfähigkeit besteht, hängt vor allem davon ab, welchen Job die Betroffenen ausüben und wie sich die Erkrankung bei ihnen genau äußert.
Insbesondere die kaum vorhersehbaren Drehschwindel-Attacken können beim Ausüben mancher Berufe ein Problem sein. Eine gegebenenfalls bestehende starke Schwerhörigkeit oder Taubheit beeinträchtigt die Arbeitsfähigkeit hingegen vor allem dann, wenn sie beidseitig auftritt. Daneben können zusätzliche Beeinträchtigungen durch die Menière-Krankheit bestehen, wenn es begleitend zu Erschöpfung, Depressionen oder Angstzuständen kommt.
Manche Betroffene mit mild ausgeprägtem Morbus Menière fühlen sich durch die Erkrankung nur wenig belastet, sodass sie weiterarbeiten wollen und (je nach Beruf) auch können. Treten die Schwindelanfälle nur gelegentlich auf und lässt sich eine gegebenenfalls bestehende Schwerhörigkeit durch Hörgeräte ausgleichen, steht bei krankheitsverträglichem Beruf einer Arbeitsfähigkeit nicht unbedingt etwas im Weg.
Erleiden Menschen mit Morbus Menière jedoch beispielsweise mehr als drei schwere Anfälle in der Woche, liegt eine Belastung vor, die mit einer Arbeitsunfähigkeit und einer verminderten Erwerbsfähigkeit einhergeht.
Morbus Menière: Verminderte Erwerbsfähigkeit bzw. Behinderungsgrad
Je nachdem, wie häufig Menière-Anfälle auftreten und wie schwer diese ausfallen, kann eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) bestehen. Ob das so ist, muss ein Gutachter oder eine Gutachterin beurteilen und den Grad der Behinderung (GdB) feststellen. In der Regel werden die Anfälle dabei folgendermaßen eingestuft:
- Menière-Anfälle ein- bis zweimal im Jahr: Behinderungsgrad 0 bis 10
- häufigere Menière-Anfälle: Behinderungsgrad 20 bis 40 (je nach Schweregrad der Anfälle)
- mehrere schwere Menière-Anfälle pro Monat: Behinderungsgrad 50
Wichtig zu wissen: Ab einem Behinderungsgrad von 50 liegt eine Schwerbehinderung vor.
Bestehen neben den Beschwerden während der Menière-Anfälle auch bleibende Ohrgeräusche oder Hörminderungen, werden diese zusätzlich betrachtet und nicht wie früher mit anderen Behinderungen zusammengerechnet. Stattdessen gilt es, einen Behinderungsgrad aus dem Gesamtbild zu bestimmen.
Erleiden Menschen mit Morbus Menière mehr als drei schwere Anfälle in der Woche, liegt eine Arbeitsunfähigkeit und verminderte Erwerbsfähigkeit vor, bei der Betroffene unter Umständen auf Zeit berentet werden – anfangs für zwei Jahre, die später um weitere zwei Jahre verlängert werden können.
Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit, Arbeitsunfähigkeit
Wichtig zu wissen: Liegt eine Berufs- beziehungsweise Erwerbsunfähigkeit vor, sind Betroffene auch arbeitsunfähig. Umgekehrt geht eine Arbeitsunfähigkeit jedoch nicht automatisch mit einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit einher. Wer arbeitsunfähig ist, ist vielmehr aus gesundheitlichen Gründen vorerst eine Zeit lang nicht in der Lage, die bisherige Arbeit auszuüben.
Morbus Menière: Muss der Arbeitgeber informiert werden?
Ob Betroffene den Arbeitgeber über die Diagnose Morbus Menière informieren müssen, kommt darauf an, welcher Beruf ausgeübt wird. Handelt es sich um einen Job, bei dem man sich oder andere durch die Menière-Anfälle gefährden könnte beziehungsweise der einen voll funktionsfähigen Gleichgewichtssinn fordert, muss der Arbeitgeber von der Erkrankung erfahren.
Bei anderen Jobs liegt es letztlich im eigenen Ermessen, ob die Menière-Krankheit dem Arbeitgeber mitgeteilt werden sollte. Allerdings kann es selbst bei gefahrlosen Arbeitsplätzen dennoch ratsam sein, wenigstens Kollegen und Kolleginnen Bescheid zu sagen. Im Falle einer unerwarteten Drehschwindel-Attacke sind diese dann eher in der Lage, die Situation richtig einzuordnen und (soweit möglich) helfend zur Seite zu stehen.
- Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
- "Tinnitus – Schwerbehinderung". Online-Informationen von Betanet: www.betanet.de (Stand: 4.7.2022)
- "Tinnitus – Beruf". Online-Informationen von Betanet: www.betanet.de (Stand: 21.12.2021)
- Schaaf, H., et al.: "Morbus Menière". Springer, Berlin Heidelberg 2017
- Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (Hrsg.): "Rehabilitation". Springer, Berlin Heidelberg 2018
- Arnold, W., et al.: "Checkliste HNO-Heilkunde". Thieme, Stuttgart 2011