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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Verwirrende Corona-Maßnahmen 1G, 2G, 3G-Plus: Das bedeuten die Corona-Regeln
Zutritt nur für Geimpfte und Genesene oder auch für Getestete? Müssen sich auch Geimpfte noch einmal testen lassen? Die Corona-Regeln sind sehr unübersichtlich geworden: ein Überblick.
Inhaltsverzeichnis
Bereits seit einigen Monaten gelten vielerorts 1G-, 2G- oder 3G-Regelungen beispielsweise für Restaurantbesuche oder Veranstaltungen. Dann haben entweder nur Geimpfte oder auch Genesene und Getestete Zutritt. Mittlerweile werden diese Regelungen allerdings häufiger verschärft und der aktuelle Stand wird immer unübersichtlicher. t-online hat daher für Sie zusammengefasst, was hinter den einzelnen Bezeichnungen steckt.
1G-Regel
Die 1G-Regel gibt es in Deutschland nur sehr selten, aber wenn, macht sie große Schlagzeilen. So wurde ein Berliner Wirt bekannt, weil er bei seinem Oktoberfest auf 1G setzen wollte. Grundsätzlich bedeutet die Regelung, dass nur Geimpfte, also keine Genesenen und keine Getesteten, Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung haben.
Es gibt allerdings auch noch eine andere 1G-Regelung: Bei der zweiten Interpretation dieser Regel müssen alle Besucher einen Test vorweisen, egal ob sie geimpft oder genesen sind.
2G-Regel
Die sogenannte 2G-Regel steht für geimpft oder genesen. Bei der 2G-Regel haben somit nur Geimpfte oder Genesene Zutritt, beispielsweise zu Clubs, Kultureinrichtungen, Gastronomie, Kinos, Fitnessstudios oder Krankenhäusern. Als Nachweis muss entweder ein gültiges Impf- oder ein Genesenenzertifikat vorgelegt werden.
Mittlerweile gilt die 2G-Regel in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens wie Geschäften, Restaurants, Kinos oder auch auf Weihnachtsmärkten.
2G-Plus-Regel
Bei der sogenannten 2G-Plus-Regel wird für Geimpfte und Genesene zusätzlich eine Testplicht eingeführt, wenn sie beispielsweise an Großveranstaltungen teilnehmen wollen.
Nur Getestete hingegen haben dann keinen Zutritt zu Veranstaltungen oder auch Restaurants. Die Testplicht soll eine zusätzliche Sicherheit bieten, nicht aber eine zusätzliche Zutrittsmöglichkeit.
3G-Regel
Die sogenannte 3G-Regel steht für "geimpft, genesen oder getestet". Im Grunde kann an Veranstaltungen, die dieser Regel unterliegen, jeder teilnehmen. Ungeimpfte müssen sich allerdings einem Corona-Test unterziehen.
Teilweise werden Antigen-Schnelltests gefordert, in einigen Fällen aber auch PCR-Tests. Häufig gilt diese Regel für Veranstaltungen oder auch den Besuch beim Friseur oder im Krankenhaus oder Pflegeheim.
3G-Plus-Regel
Die sogenannte 3G-Plus-Regel bedeutet, dass Geimpfte oder Genesene Zutritt haben und auch negativ Getestete. Allerdings wird in diesem Fall nicht mehr nur ein Schnelltest, sondern ein PCR-Test verlangt. Das macht nicht nur einen deutlichen zeitlichen Unterschied: Während das Schnelltest-Ergebnis in der Regel nach etwa 15 Minuten da ist, braucht allein die Auswertung eines PCR-Tests im Labor vier bis fünf Stunden, die Übermittlung des Ergebnisses dann entsprechend länger. Und auch preislich ist der PCR-Test teurer als ein Schnelltest, den es mittlerweile wieder kostenlos gibt.
- Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
- Eigene Recherche
- Bundesgesundheitsministerium
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: "infektionsschutz.de"
- bild.de: "Söder führt 3G-plus ein", 3. November 2021.
- Berliner Morgenpost: "Corona: Berlin erwägt Einführung von 2G-Plus", 3. November 2021.
- SWP: "2G und 2G-Plus – Was bedeuten die Corona-Regeln für Ungeimpfte und Genesene?", 3. November 2021.
- Augsburger Allgemeine: "Corona-Regeln: Was bedeutet 1G, 2G, 3G oder 3G plus?", 17. Oktober 2021.