t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeGesundheitKrankheiten & SymptomeCorona

Wann FFP2-Masken als Werbungskosten zählen


Steuerlich profitieren
Wann FFP2-Masken als Werbungskosten zählen

Von dpa-tmn
Aktualisiert am 03.11.2021Lesedauer: 1 Min.
FFP2-Maske: Sie schützt vor Viren und Bakterien.Vergrößern des Bildes
FFP2-Maske: Sie schützt vor Viren und Bakterien. (Quelle: Patrick Daxenbichler/getty-images-bilder)
News folgen

Medizinische Masken gehören mittlerweile zu unserem Alltag. Regelmäßig kaufen und brauchen wir neue Exemplare. Dabei entstehen Kosten. Kann man diese Ausgaben unter Umständen steuerlich absetzen?

Viele Arbeitnehmer müssen weiterhin bei ihrer beruflichen Tätigkeit eine medizinische Maske tragen. Wenn die Beschäftigten selbst für die Anschaffung aufkommen müssen, können sie aber steuerlich profitieren.

"Die Belege für den Kauf von medizinischen Masken sollten aufbewahrt werden", rät Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Die Ausgaben sollten Verbraucher zusammenrechnen – zumindest wenn sie die Masken für ihren Beruf brauchen.

Wenn der Chef die Masken nicht zahlt

Denn wer Schutzmasken für berufliche Zwecke anschafft, kann die Ausgaben dafür als Werbungskosten geltend machen. Das geht aus einer Mitteilung der Finanzverwaltung hervor.

Stellt der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin die Masken zur Verfügung, sind diese für Arbeitnehmer steuerfrei. Wer zusätzliche Masken kauft, kann die Kosten ebenfalls in der Steuererklärung geltend machen.

Ein Tipp: "Der ausgegebene Betrag für die beruflich genutzten Masken sollte bei den Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung in der Anlage N bei sonstigen Kosten eingetragen werden", rät Karbe-Geßler. Unternehmer können die Kosten als Betriebsausgabe angeben.

Privates Vergnügen

Darüber hinaus könne man die Aufwendungen für die Anschaffung der Atemschutzmasken steuerlich nicht geltend machen – weder als Sonderausgaben noch als außergewöhnliche Belastungen.

Der Fiskus ordnet solche Ausgaben grundsätzlich der privaten Lebensführung zu und berücksichtigt sie deshalb nicht. Das betrifft vor allem Rentner, aber auch Eltern, die die Masken für schulpflichtige Kinder kaufen.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-tmn
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website