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Arbeitsrecht: Bekomme ich für meine Corona-Impfung frei?


Wichtig für Arbeitnehmer
Bekomme ich für meine Corona-Impfung frei?

Von dpa-tmn
Aktualisiert am 31.08.2021Lesedauer: 1 Min.
Corona-Impfung: Viele Beschäftigte haben in der kommenden Zeit Termine für ihre Spritze im Kalender stehen.Vergrößern des Bildes
Corona-Impfung: Viele Beschäftigte haben in der kommenden Zeit Termine für ihre Spritze im Kalender stehen. (Quelle: Michael Kappeler/dpa-tmn-bilder)
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Der Impftermin fällt auf einen Arbeitstag. Dürfen Sie dann freimachen? Und welche Regelung gilt im Urlaub? Ein Anwalt klärt auf.

Der Termin für Ihre Corona-Schutzimpfung steht bald an? Wie lässt sich das am besten mit der Arbeitszeit vereinbaren? Bekommen Sie von ihrem Arbeitgeber dafür frei?

Rechte von Arbeitnehmern noch nicht geklärt

Diese Frage sei rechtlich und gerichtlich noch nicht geklärt, erklärt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein (DAV). "Das ist noch umstritten." Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dürften Walentowski zufolge aber großzügig sein. "Es geht ja um den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter." Gibt ein Arbeitgeber seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern frei, gelte das nur für den Termin, und nicht für den ganzen Tag.

Wer sich an einem Tag impfen lässt, an dem er oder sie ohnehin Urlaub hat, kann sich das nicht auf die Arbeitszeit anrechnen lassen. "Dann ist das ja schon bezahlt freigestellt sozusagen, also dann zählt das als ganz normaler Urlaubstag", so Walentowski.

Krankmeldung nach Corona-Impfung möglich

Anders ist das, wenn der oder die Geimpfte Nebenwirkungen hat und sich nach der Impfung für einige Tage krank fühlt. "Dann kann man sich ganz normal krankmelden, und dann erhält man auch den Urlaubstag wieder gutgeschrieben, wie ganz normal, wenn man in den Ferien erkrankt", so der DAV-Experte.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-tmn
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