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Bewusstlosigkeit: Was ist zu tun?


Verletzungen
Erste Hilfe bei Bewusstlosigkeit

in (CF)

Aktualisiert am 24.09.2013Lesedauer: 2 Min.
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Erste Hilfe bei Bewusstlosigkeit kann das Leben eines Menschen retten. Wenn ein Mensch atmet, aber nicht auf Ansprache oder Berührung reagiert, ist er bewusstlos. Dieser Zustand birgt Gefahren, da die Muskulatur erschlafft ist. Liegt die Person auf dem Rücken, kann die Zunge die Atemwege blockieren und es droht Erstickungsgefahr. Sie müssen den Betroffenen daher in die stabile Seitenlage bringen und im Notfall wiederbeleben.

Erste Hilfe bei Bewusstlosigkeit: Gefahrenzone verlassen

Wenn Sie eine regungslose Person vorfinden, sollten Sie nicht lange zögern. Kontrollieren Sie zunächst, ob die Person noch ansprechbar ist. Erfolgt keine Reaktion, schreien Sie und rütteln Sie leicht an den Schultern. Reagiert die Person immer noch nicht, ist sie bewusstlos. Befindet sich die Person in einer großen Menschenansammlung oder einer anderen Gefahrenzone, bringen Sie sie umgehend an einen sicheren Ort und sorgen Sie für ausreichend frische Luft. Bitten Sie außerdem andere Passanten um Unterstützung für die Erste Hilfe bei Bewusstlosigkeit.

Vitalfunktionen prüfen, im Notfall wiederbeleben

Überprüfen Sie anschließend die Vitalfunktionen. Können Sie weder Atmung feststellen noch einen Puls fühlen, handelt es sich um einen akuten Notfall, und Sie müssen umgehend wiederbelebende Maßnahmen wie eine Mund-zu-Mund-Beatmung und eine Herzdruckmassage einleiten. Andere Helfer sollten währenddessen den Rettungsdienst (112) alarmieren.

Atmet die Person hingegen, sollten Sie ebenfalls einen Notruf absetzen und anschließend Erste Hilfe bei Bewusstlosigkeit leisten. Hierfür bringen Sie den Bewusstlosen in die stabile Seitenlage und bleiben so lange bei ihm, bis professionelle Helfer vor Ort sind.

Stabile Seitenlage: Erstickungsgefahr vermeiden

Die stabile Seitenlage verhindert, dass Blut oder Erbrochenes in die Atemwege gelangen kann, da sich der Mund hierbei am tiefsten Punkt des Körpers befindet. Überprüfen Sie den Mundraum der bewusstlosen Person dennoch auf Fremdkörper, um diese gegebenenfalls zu entfernen, rät die "Apotheken Umschau". Prüfen Sie außerdem regelmäßig die Vitalfunktionen, um sicherzugehen, dass die Atmung nicht ausgesetzt hat. So können Sie im Notfall sofort mit den Wiederbelebungsmaßnahmen beginnen.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
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