Regeln beachten Was Hilfskräfte in der Pflege dürfen – und was nicht
Bei der Betreuung eines Pflegefalls in der Familie assistieren oft Hilfskräfte aus dem Ausland. Doch bestimmte Aufgaben dürfen sie nicht übernehmen.
Für die Pflege eines Menschen daheim holen sich viele Angehörige Hilfe – zum Beispiel aus dem Ausland. Vermittelt werden diese Pflegekräfte meist über Agenturen, oft kommen sie aus Osteuropa. Wenn man es genau nimmt, sind sie aber oft gar keine Pflegekräfte, sondern Haushalts- oder Betreuungskräfte. Und das hat konkrete Auswirkungen für die Praxis.
Was Hilfskräfte dürfen – und was nicht
So dürfen die Betreuungskräfte zwar bei der sogenannten Grundpflege helfen – beim Anziehen und Waschen zum Beispiel oder beim Essen. Außerdem können sie mit den Pflegebedürftigen spazierengehen oder sie anderweitig beschäftigen.
Medikamente geben dürfen sie aber nicht, wenn sie keine ausgebildeten Pflegekräfte sind. Auch Wundversorgung oder Katheterwechsel ist ein Fall für den Pflegedienst.
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Gleichzeitig sind Hilfskräfte aus dem Ausland vor allem für die Betreuung zuständig. Im Haushalt sollten sie deshalb nur unterstützend mitarbeiten. Alltagstätigkeiten wie Einkaufen, die Zubereitung des Frühstücks oder die Wäsche gehören also dazu – der Frühjahrsputz oder Gartenarbeit dagegen eher nicht.
- Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
- Nachrichtenagentur dpa