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Dem Arzt Geschenke machen: Was erlaubt ist und was nicht


Danke sagen
Darf ich meinem Arzt oder meiner Ärztin ein Geschenk machen?

Von dpa, mra

Aktualisiert am 17.12.2024Lesedauer: 2 Min.
Ausdruck der Dankbarkeit: Bei Arztgeschenken kommt es auf die Größenordnung an.Vergrößern des Bildes
Ausdruck der Dankbarkeit: Bei Arztgeschenken kommt es auf die Größenordnung an. (Quelle: Yulia Naumenko/getty-images-bilder)
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Die Onkologin war eine Stütze während der Krebstherapie. Da hat man als Patient den Wunsch, Dankbarkeit zu zeigen. Doch dürfen Ärzte Geschenke annehmen?

Ein guter Arzt oder eine gute Ärztin ist Gold wert – vor allem, wenn es um ernste Gesundheitsprobleme geht. Ob nach dem Ende einer Therapie, zu bestimmten Anlässen wie Weihnachten oder einfach zwischendurch, weil man sich so gut aufgehoben fühlt: Patienten haben manchmal den Wunsch, ihren Dank zum Ausdruck zu bringen – mit einem Geschenk.

Doch wie bei vielen anderen Berufsgruppen gilt auch bei Ärzten: Sie dürfen Patientengeschenke nicht ohne Weiteres annehmen. Es kommt auf die Größenordnung an. "Ein Geschenk muss innerhalb der Geringfügigkeitsgrenze liegen", sagt Sabine Wolter von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. "Laut der Berufsordnung dürfen Ärzte und Ärztinnen nicht den Eindruck erwecken, sich in der Unabhängigkeit ihrer ärztlichen Entscheidung beeinflussen zu lassen."

Geschenke für Ärzte: Was ist erlaubt?

Was aber bedeutet "geringfügig"? Das öffentliche Dienstrecht, worunter etwa kommunale Krankenhäuser und damit deren Ärzte und Ärztinnen fallen, benennt laut der Verbraucherschützerin die Preisgrenze für Geschenke bei 25 Euro.

Was niedergelassene Ärzte angeht, sieht Prof. Martin Stellpflug, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein, in der berufsrechtlichen Praxis eine Größenordnung von 30 bis 50 Euro als Geringfügigkeitsgrenze. Sprich: Ein paar Euro in die Kaffeekasse, mal eine Packung Pralinen oder ein kleiner Blumenstrauß sind in der Regel jeweils problemlos möglich.

Was dürfen Ärzte verschenken?

Auch Ärzte möchten ihren Patienten gelegentlich mit kleinen Werbegeschenken wie Süßigkeiten oder Kugelschreibern eine Freude machen. Doch hier gelten ebenfalls klare Grenzen: Die Wertgrenze für zulässige Werbegaben liegt zwischen zwei bis fünf Euro pro Jahr pro Patient.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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