Betriebsrente Das ändert sich jetzt für Angestellte im öffentlichen Dienst
Wer im öffentlichen Dienst angestellt ist, zahlt für gewöhnlich in die Betriebsrente der VBL ein. Die Beantragung der Rente wird jetzt einfacher.
Gute Nachrichten für die rund 5 Millionen Angestellten im öffentlichen Dienst: Der Antrag auf Betriebsrente bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) wird deutlich leichter.
Wie t-online am Donnerstag von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) erfuhr, müssen Versicherte der VBL ab sofort nicht mehr den Rentenbescheid der Rentenkasse vorlegen, wenn sie kurz vor dem Ruhestand einen Antrag auf Betriebsrente stellen. Grund dafür: Die Daten werden nun direkt von der VBL bei der DRV abgerufen.
Zwischen beiden Versorgungsanstalten ist dafür ein entsprechender Datenaustausch vereinbart worden. Laut DRV und VBL können rund 90.000 Rentenanträge pro Jahr so deutlich schneller bearbeitet werden. Auch im Falle einer späteren Überprüfung der Rentenansprüche erleichtere der Austausch den Abgleich der Daten zwischen DRV und VBL.
Datenaustausch beschleunigt Prozesse
"Der gesamte Prozess bis zur Gewährung der Betriebsrente kann so beschleunigt werden", sagte Stephan Fasshauer, Direktor bei der DRV. "Das erleichtert auch unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Arbeit."
Mit rund 5 Millionen Versicherten und rund 1,4 Millionen Rentnern, die Leistungen empfangen, ist die VBL die größte Zusatzversorgungskasse Deutschlands. Aufgabe der VBL ist es, den Beschäftigten im öffentlichen Dienst im Rentenalter einen Zuschuss zur gesetzlichen Rente zu zahlen. Damit wirkt die VBL zu einem gewissen Grad der ungleichen Behandlung von Beamten und nicht verbeamteten Staatsbediensteten entgegen.
Die VBL existiert in ihrer heutigen Form seit 1951. Seit 1997 bietet sie die Betriebsrente für Angestellte im öffentlichen Dienst auch in den neuen Bundesländern an. Ihren Sitz hat die VBL in Karlsruhe.
- Pressemitteilung von DRV und VBL (vorab)