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300-Euro-Energiepauschale: Mit diesem Trick profitieren auch Rentner davon


300 Euro vom Staat
Mit diesem Trick bekommen auch Rentner die Energiepauschale

Von t-online, cho

Aktualisiert am 06.05.2022Lesedauer: 2 Min.
Rentnerin zählt 50-Euro-Scheine (Symbolbild): Wer einkommensteuerpflichtig ist, soll im Sommer einen staatlichen Zuschuss von bis zu 300 Euro erhalten.Vergrößern des Bildes
Rentnerin zählt 50-Euro-Scheine (Symbolbild): Wer einkommensteuerpflichtig ist, soll im Sommer einen staatlichen Zuschuss von bis zu 300 Euro erhalten. (Quelle: dolgachov/Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Das Entlastungspaket der Bundesregierung soll die hohen Kosten für Gas, Strom und Öl abfedern. Doch von der darin enthaltenen Energiepreispauschale profitieren viele Rentner nicht. Das lässt sich ändern.

Sie ist eine der wichtigsten Maßnahmen des Entlastungspakets der Ampelkoalition: Voraussichtlich ab September bekommt jeder einkommensteuerpflichtig Beschäftigte einmalig 300 Euro brutto. Tun muss sie oder er dafür nichts, das Geld landet automatisch mit der Lohn- oder Gehaltsabrechnung auf dem Konto.

Auch Selbstständige profitieren von der Energiepreispauschale. Wer leer ausgeht: Rentner, da sie kein Einkommen aus Arbeit beziehen.

Um wenigstens nachträglich dennoch an die Pauschale zu kommen, gibt es aber einen simplen Kniff. Als Rentner müssen Sie lediglich einen Tag im Jahr 2022 arbeiten – beispielsweise in einem 450-Euro-Minijob oder als Selbstständiger.

Energiepreispauschale als Rentner – so gehts

"Es reicht aus, dass zum Beispiel ein Rentner einmal im Jahr 2022 eine Stunde auf seinen Enkel aufpasst und dafür von seinen Kindern 12 Euro Mindestlohn im Rahmen eines Minijobs oder aus selbstständiger Tätigkeit erhält", sagte CDU-Finanzexpertin Antje Tillmann "Bild". "Im Anschluss gibt er diese Einkünfte in der Steuererklärung an, bekommt die Energiepreispauschale im Mai 2023 ausbezahlt."

Wer für Verwandte arbeitet, sollte allerdings darauf achten, dass die Beschäftigung steuerrechtlich anerkannt wird. Darauf weist das Bundesfinanzministerium hin.

So heißt es seitens des Ministeriums: "Ein Dienstverhältnis kann auch eine geringfügige Beschäftigung sein. Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses zwischen Angehörigen ist aber in jedem Fall, dass es ernsthaft vereinbart und entsprechend der Vereinbarung tatsächlich durchgeführt wird."

Finanzamt verlangt mitunter Kontoauszüge

Idealerweise lassen sich Rentner ihr Gehalt von Verwandten also per Überweisung auszahlen, damit sie dem Finanzamt einen Nachweis vorlegen können.

Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) forderte derweil, die Energiepreispauschale grundsätzlich allen Rentnern zugutekommen zu lassen. "Sie sollten die volle Energiepreispauschale von 300 Euro bekommen – als Pauschale direkt mit der Rente ausgezahlt", sagte Wüst am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur.

Verwendete Quellen
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