Oberlandesgericht hat entschieden Sixt-Werbung mit Gewerkschaftsboss ist zulässig
Der Chef der Lokführergewerkschaft, Claus Weselsky, muss eine Werbung des Autovermieters Sixt mit seinem Foto und der Bezeichnung "Mitarbeiter des Monats" hinnehmen.
Der Autovermieter Sixt darf mit einem Bild des Bundesvorsitzenden der Lokführergewerkschaft GDL werben. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Dresden und bestätigte damit ein vorangegangenes Urteil des Landgerichts Leipzig (Az.: 4 U 182218). Nach Auffassung der Richter wurden die Persönlichkeitsrechte von GDL-Chef Claus Weselsky dadurch nicht verletzt.
Einen Anspruch auf Zahlung einer Lizenzgebühr habe er ebenfalls nicht. Weselskys Persönlichkeitsrecht stehe in diesem Fall hinter der Meinungsfreiheit des Autovermieters zurück.
Gericht: Weselsky muss Vereinnahmung im Rahmen von Werbung hinnehmen
Zur Begründung hieß es, Weselsky müsse als Person des öffentlichen Lebens bei vorrangigem öffentlichen Informationsinteresse auch die Vereinnahmung im Rahmen von Werbung hinnehmen. Das sei hier gegeben. Die Veröffentlichung des Bildes habe keine Einwilligung von Weselsky gebraucht und es entstehe auch nicht der Eindruck, dass dieser sich mit dem beworbenen Produkt identifiziere – vielmehr hätten die Adressaten den satirischen Charakter der Werbung erkannt.
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Eine Revision wurde nicht zugelassen. Gegen die Entscheidung kann nun noch Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt werden. Sixt hatte anlässlich der Lokführerstreiks 2014 und 2015 eine Anzeige mit einem Foto des GDL-Chefs mit der Bildunterschrift "Mitarbeiter des Monats" veröffentlicht.
- dpa, AFP