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Elterngeld-Kürzung: Diese Familien sind betroffen – Einkommensgrenze sinkt


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Lindners Sparvorgabe
Elterngeld-Kürzung: Wer jetzt leer ausgeht


Aktualisiert am 05.07.2023Lesedauer: 2 Min.
Christian Lindner (FDP): Der Bundesfinanzminister hat dem Familienministerium eine Einsparung abgetrotzt.Vergrößern des Bildes
Christian Lindner (FDP): Der Bundesfinanzminister hat dem Familienministerium eine Einsparung abgetrotzt. (Quelle: Martin Schutt/dpa)
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Die Bundesregierung will die Einkommensgrenze für Elterngeld halbieren. Wer jetzt seinen Anspruch verliert und wie viele Familien das trifft.

Der Bundeshaushalt ist auf Sparkurs. Das trifft auch das Bundesfamilienministerium – mit einer Kürzung beim Elterngeld. Was sich bei der Auszahlung ändern soll und wer von der Einsparung betroffen ist.

Elterngeld-Kürzung: Welche Änderung ist geplant?

Künftig sollen weniger Menschen Elterngeld beziehen können als bisher. Dafür sollen die Einkommensgrenzen sinken. Und zwar so: "Die Grenze der Einkommen für diejenigen, die Elterngeld beziehen können, wird abgesenkt auf 150.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen", sagte Familienministerin Lisa Paus (Grüne) der Sendergruppe RTL.

Die Grenze liegt derzeit bei 300.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen bei Paaren und 250.000 Euro bei Alleinerziehenden. Welche Änderungen für Alleinerziehende kommen sollen, ist noch nicht bekannt.

Gut zu wissen

Das zu versteuernde Jahreseinkommen ist immer niedriger als das Bruttogehalt. Es ergibt sich aus dem Bruttoeinkommen abzüglich Werbungskosten, sonstiger Aufwendungen und steuerlicher Freibeträge. Sie finden es in Ihrem Einkommensteuerbescheid.

Wie viele Familien verlieren ihren Elterngeld-Anspruch?

Von der geplanten Kürzung des Elterngelds für Bezieher besonders hoher Einkommen könnten mehrere Zehntausend Familien betroffen sein. Paus sagte, dass vermutlich rund 60.000 Familien künftig keinen Anspruch mehr auf die staatliche Lohnersatzleistung während der Elternzeit hätten.

Warum wird beim Elterngeld gekürzt?

Finanzminister Christian Lindner (FDP) hat allen Ressorts im Haushalt 2024 Einsparungen auferlegt. Auch das Familienministerium musste einen Beitrag leisten. 90 Prozent ihres Etats seien aber gesetzlich gebunden, erklärte Paus. "Von daher musste ich an eine gesetzliche Leistung herangehen und hatte den Auftrag vom Bundesfinanzminister, das Elterngeld zu kürzen."

Sie habe sich in dieser Situation dafür entschieden, nicht die Leistung zu kürzen, sondern zu schauen, wie das sozialpolitisch ausgewogen gehe. "Für die Gleichstellung, in der Tat, ist das kein Glanzstück", so die Ministerin.

Was ist überhaupt Elterngeld und wie viel gibt es?

Elterngeld gibt es für Mütter und Väter, die nach der Geburt des Kindes erst einmal nicht oder nur gering arbeiten wollen, also Elternzeit nehmen. Der Staat gewährt Ihnen mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro pro Monat. Dabei gibt es drei verschiedene Varianten mit unterschiedlicher Bezugshöhe und Bezugsdauer – Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus. Sie können miteinander kombiniert werden. Mehr dazu lesen Sie hier.

Die Höhe des Elterngeldes ist außerdem abhängig vom Netto-Verdienst, das der zu Hause bleibende Elternteil vor der Geburt des Kindes hatte. Generell gilt: Eltern mit höherem Einkommen erhalten 65 Prozent, Eltern mit niedrigerem Einkommen bis zu 100 Prozent des Voreinkommens. Die Rate wird für Geringverdiener schrittweise angehoben.

Das Bundesfamilienministerium stellt auf seiner Website einen Elterngeldrechner bereit, mit dem Sie Ihren möglichen Anspruch selber berechnen können.

Elterngeld gibt es für 12 Monate für einen betreuenden Elternteil oder maximal 14 Monate, wenn sich beide an der Betreuung beteiligen. Mit ElterngeldPlus können Sie die Zahlungsdauer verlängern. Dafür bekommen Sie dann aber pro Monat weniger ausgezahlt.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • familienportal.de: "Elterngeldrechner mit Planer"
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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