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Nachlass: Was passiert, wenn man den Erbschein nicht beantragt?


Nachlassregelung
Was passiert, wenn man den Erbschein nicht beantragt?

t-online, Jana Lippmann

18.09.2024Lesedauer: 2 Min.
Erben müssen zum Nachweis ihrer Stellung nicht immer zwingend einen Erbschein präsentieren.Vergrößern des Bildes
Erben müssen zum Nachweis ihrer Stellung nicht immer zwingend einen Erbschein präsentieren. (Quelle: Christin Klose/dpa-tmn./dpa)
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Als Erbe beantragt man einen Erbschein. Doch wozu braucht man ihn? Und was passiert, wenn man ihn nicht beantragt? Die Antworten lesen Sie hier.

Ist ein naher Angehöriger verstorben, sind viele Angelegenheiten zu regeln. Die Beerdigung muss organisiert werden. Verträge müssen gekündigt, Konten aufgelöst werden. Da kann man schon einmal etwas vergessen. Was passiert, wenn man keinen Erbschein beantragt, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Kann ich auch ohne Erbschein erben?

Sie können Ihr Erbe auch ohne Erbschein antreten. Die rechtliche Stellung eines Erben mit Erbschein unterscheidet sich nicht von einem Erben ohne Erbschein. Erbe werden Sie entweder aufgrund der gesetzlichen Erbfolge oder durch den letzten Willen des Verstorbenen. Der Erbschein dient lediglich dazu, die Rechtslage zu bestätigen.

Wozu brauche ich einen Erbschein?

Mit einem Erbschein können Sie sich gegenüber Banken, Versicherungen oder Behörden als Erbe ausweisen. Er gibt darüber Auskunft, wer rechtmäßiger Erbe ist und wie groß der Anteil am Erbe ist. Möchten Sie zum Beispiel auf das Konto Ihrer verstorbenen Mutter zugreifen, verlangt die Bank meist einen Erbschein.

Haben Sie von Ihrer Mutter jedoch eine Kontovollmacht erhalten, die über ihren Tod hinaus gilt, benötigen Sie keinen Erbschein, um Zugriff auf das Konto zu bekommen. Es ist somit durchaus sinnvoll, rechtzeitig eine solche Vollmacht für einen nahen und zuverlässigen Verwandten auszustellen, damit er Geld zur Verfügung hat, um beispielsweise den Bestatter zu bezahlen.

Weitere Möglichkeiten, sich als Erbe auszuweisen

Es gibt weitere Möglichkeiten, Ihre Erbenstellung nachzuweisen, ohne einen Erbschein zu haben:

  • durch ein notarielles Testament
  • durch einen Erbvertrag in Verbindung mit dem gerichtlichen Eröffnungsprotokoll
  • durch die beglaubigte Abschrift eines handschriftlichen Testaments mit Eröffnungsvermerk (BGH, 05.04.2016, Aktenzeichen XI ZR 440/15)

Ein Erbschein ist somit nicht unbedingt notwendig. Nur wenn keines der oben genannten Dokumente vorliegt oder es Unstimmigkeiten darüber gibt, wer tatsächlich das Erbe antreten wird, brauchen Sie einen Erbschein. Ohne Erbschein kann es sonst zu Problemen bei der Abwicklung der Erbschaft kommen.

Verwendete Quellen
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