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Wann braucht man einen Erbschein? Diese Regelungen sollten Sie kennen


Nachlassregelung
Wann braucht man einen Erbschein?

Von t-online
28.02.2024Lesedauer: 2 Min.
imago images 0240324749Vergrößern des Bildes
Um als Erbe handlungsfähig zu sein und alle Vollmachten zu haben, kann ein Erbschein notwendig sein. (Quelle: IMAGO/Bartek Szewczyk/imago-images-bilder)

Nach dem Tod eines Menschen gibt es viel zu regeln. Bei Hinterbliebenen kommt schnell die Frage auf, wann ein Erbschein gebraucht wird.

Hat ein Verstorbener Vermögen hinterlassen und kein notarielles Testament verfasst, benötigen die Erben in der Regel einen Erbschein, um auf den Nachlass zugreifen zu können. Erfahren Sie hier, wie Sie einen Erbschein beantragen und wann er nötig ist.

Warum brauchen Sie einen Erbschein?

Der Erbschein ist Ihr Nachweis für die Erbenstellung und erforderlich, um sich gegenüber Dritten als legitimer Erbe auszuweisen. Eine Erbschaft fällt entweder auf Basis der gesetzlichen Erbfolge an oder durch Berücksichtigung im Testament der verstorbenen Person. Die Ausstellung eines Erbscheins ist unter anderem für die folgenden Zwecke erforderlich:

  • Auszahlung von Guthaben bei der Bank
  • Umschreibung einer Immobilie beim Grundbuchamt
  • Nachweis der Erbberechtigung gegenüber Behörden und Ämtern

Beim Erbschein handelt es sich um ein amtliches Dokument, das eine oder mehrere Personen als rechtmäßigen Erben ausweist. Er genießt öffentlichen Glauben – ebenso wie das Grundbuch. Das bedeutet, es besteht eine sogenannte Rechtsvermutung für dessen Richtigkeit: Es wird bis zum Beweis des Gegenteils angenommen, dass der erbrachte Nachweis richtig ist.

Gibt es mehrere Erben, also eine Erbengemeinschaft, ist im Erbschein auch der Erbanteil jedes einzelnen Erben vermerkt.

Alternativen zum Erbschein

Einen Erbschein zu beantragen kostet Geld und ist mit Aufwand verbunden. Beantragen Sie ihn nur dann, wenn sich die Erbenstellung nicht anders nachweisen lässt. In vielen Fällen gibt es Alternativen:

  • Notarielles Testament oder Erbvertrag
  • Handschriftliches Testament mit Eröffnungsprotokoll
  • Vollmacht des Verstorbenen über den Tod hinaus
  • Eintragung bei Lebensversicherungen als Bezugsberechtigter

So beantragen Sie den Erbschein

Den Erbschein beantragen Sie beim Nachlassgericht, das für den letzten Wohnsitz des Erblassers zuständig ist. Weisen Sie anhand geeigneter Unterlagen (zum Beispiel Geburtsurkunde, selbst verfasstes Testament) nach, dass Sie gesetzlicher oder testamentarischer Erbe geworden sind. Sie unterschreiben vor Gericht eine eidesstattliche Erklärung, die Ihre Angaben belegt. Alternativ hierzu können Sie den Erbscheinantrag auch bei einem Notar stellen.

Wichtig: Die Ausschlagungsfrist für eine Erbschaft beträgt sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls. Sobald Sie einen Erbschein beantragen, gilt das Erbe als angenommen und Sie müssen unter Umständen auch einen überschuldeten Nachlass übernehmen. Aus diesem Grund sollten Sie zunächst den Nachlass überprüfen und feststellen, inwieweit der Erblasser Schulden angehäuft hat.

Kosten für einen Erbschein

Das Nachlassgericht verlangt für die Ausstellung eines Erbscheines Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Diese sind gestaffelt und richten sich nach dem Wert des Nachlasses.

  • Bei einem Nachlasswert bis 10.000 Euro kostet der Erbschein 150 Euro.
  • Liegt der Wert des Erbes bei 10.001 bis 50.000 Euro, entstehen Gebühren in Höhe von 330 Euro.
  • Eine Erbschaft zwischen 50.001 und 1.000.000 Euro verursacht Kosten in Höhe von 3.470 Euro.

Wenn Sie den Antrag bei einem Notar stellen, erhöhen sich die Kosten um die Umsatzsteuer und eventuelle Auslagen. Benötigen Sie für die Antragstellung die Hilfe eines Rechtsanwalts, kommen dessen Gebühren hinzu.

Verwendete Quellen
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