t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenRatgeberLebenTodesfallErbe

Erbe ausschlagen mit Notar: Das sollten Sie wissen


Erbverzicht
Erbe ausschlagen mit Notar: Das sollten Sie wissen

t-online, Ines Richter

26.01.2023Lesedauer: 2 Min.
Erbe ausschlagen mit Notar: Ein Rechtsbeamter kann bei der formellen Ausarbeitung der Dokumente helfen.Vergrößern des Bildes
Erbe ausschlagen mit Notar: Ein Rechtsbeamter kann bei der formellen Ausarbeitung der Dokumente helfen. (Quelle: Chaay_Tee/getty-images-bilder)

Eine Erbschaft müssen Sie nicht annehmen. Sie können sie mit einem Notar ausschlagen, der den Verzicht beglaubigt. Dabei entstehen Ihnen aber Kosten.

Möchten Sie eine Erbschaft nicht annehmen, müssen Sie dem Nachlassgericht die Ausschlagung mitteilen. Ein Erbe nicht anzunehmen, ist sinnvoll, wenn der Erblasser Schulden hinterlässt. Da ein einfacher Brief an das Nachlassgericht nicht reicht, sollten Sie einen Notar hinzuziehen. Für die Erbausschlagung gelten Fristen.

Fristen für die Ausschlagung des Erbes

Sie müssen den Erbverzicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen beim Nachlassgericht melden. Hat der Erblasser dort ein Testament hinterlegt, informiert Sie das Gericht über die Erbschaft und den Beginn dieser Frist.

Liegt kein Testament vor, beginnt die Frist ab dem Tag, an dem Sie Kenntnis vom Tod des Erblassers erhalten haben. Als Ausnahme gilt, wenn der Verstorbene seinen Wohnsitz im Ausland hatte oder Sie sich zur Zeit des Todes des Erblassers im Ausland aufgehalten haben. Die Frist zur Ausschlagung des Erbes beträgt dann sechs Monate. Lesen Sie hier mehr dazu, wie Sie ein Erbe richtig ausschlagen.

Möglichkeiten, das Erbe nicht anzutreten

Möchten Sie das Erbe nicht antreten, müssen Sie das schriftlich erklären. Um Formfehler zu vermeiden, beauftragen Sie einen Notar oder Rechtsanwalt. Einem Rechtsanwalt können Sie eine Vollmacht erteilen, die er der Ausschlagungserklärung beifügt. Er legt dann beides dem Nachlassgericht innerhalb der geltenden Frist vor.

Alternativen dazu sind die Ausschlagung des Erbes über Notar oder Gericht. Beim Nachlassgericht, in dessen Bezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte, oder beim Amtsgericht, in dessen Bezirk sich Ihr Wohnsitz befindet, müssen Sie persönlich erscheinen. Sie erklären dort die Ausschlagung des Erbes.

Erbe ausschlagen mit Notar

Die folgende Schritt-für-Schritt-Anleitung hilft Ihnen, wenn Sie das Erbe mithilfe eines Notars ausschlagen:

  1. Vereinbaren Sie kurzfristig einen Termin mit einem Notar Ihrer Wahl.
  2. Nutzen Sie einen Vordruck aus dem Internet, mit dessen Hilfe Sie ein Schreiben zur Ausschlagung des Erbes aufsetzen, oder lassen Sie ein Schreiben vom Notar aufsetzen.
  3. Der Notar beglaubigt das Schreiben.
  4. Innerhalb der geltenden Frist reicht der Notar das Schreiben beim zuständigen Nachlassgericht ein.

Kosten für den Erbverzicht beim Notar

Wie hoch die Kosten sind, wenn Sie einen Notar zurate ziehen, hängt vom Wert der Erbschaft ab. Je höher der Gegenstandswert, desto höher fallen die Gerichtskosten aus. Ist der Nachlass überschuldet, wird nur eine Gebühr von 30 Euro wird fällig, wenn der Nachlass überschuldet ist.

Zusätzliche Kosten entstehen für den Notar oder Rechtsanwalt. Die Kosten für die Ausschlagung des Erbes sowie die Notar- oder Anwaltskosten sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt.

Unterlagen für die Ausschlagung des Erbes

Für die Ausschlagung des Erbes benötigen Sie verschiedene Unterlagen. Sie brauchen Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie die Sterbeurkunde des Erblassers. Ist keine Sterbeurkunde vorhanden, müssen Sie den vollständigen Namen, das Sterbedatum und die letzte Anschrift des Verstorbenen angeben.

Verwendete Quellen
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website