Steuern Abfindung versteuern: Wie Sie Ihre Einkommensteuer mindern
Eine Abfindung kann den Jobverlust erträglich machen. Allerdings kann die Abfindung Ihre Steuerlast deutlich erhöhen. Wie Sie dem entgegenwirken.
Eine Abfindung erhalten Arbeitnehmer oft bei einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag. Doch wie versteuern Sie diese richtig? In Deutschland unterliegt die Abfindung der Einkommensteuer und wird nach der sogenannten Fünftelregelung begünstigt besteuert. Mit dieser Regelung senken Sie in diesem Fall Ihre Steuerlast.
Abfindung und Einkommensteuer
Die Abfindung zählt zum außerordentlichen Einkommen und wird in der Regel mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Dieser Steuersatz ist progressiv und steigt mit zunehmendem Einkommen. Dennoch lässt sich diese Steuerlast reduzieren. Eine davon ist die bereits erwähnte Fünftelregelung. Sie verteilt die Abfindungssumme auf fünf Jahre, was den Steuersatz effektiv senkt.
Beispiel zur Veranschaulichung
Nehmen wir an, Sie erhalten eine Abfindung von 50.000 Euro. Ohne die Fünftelregelung würde die gesamte Summe zum steuerpflichtigen Einkommen des laufenden Jahres hinzugerechnet und entsprechend besteuert werden. Diese Regel fügt Ihrem Einkommen stattdessen 10.000 Euro jährlich über einen Zeitraum von fünf Jahren hinzu, was einen niedrigeren Steuersatz zur Folge hat.
Abfindung und Altersvorsorge
Auch andere Aspekte beeinflussen die Versteuerung Ihrer Abfindung. Dazu gehören zum Beispiel die Auswirkungen auf Sozialversicherungsbeiträge oder die Möglichkeit, einen Teil der Abfindung in eine betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen. Hierdurch sparen Sie im besten Fall nicht nur Steuern, sondern sichern ebenso Ihre finanzielle Zukunft ab.
Weitere Steuerersparnisse
Durch eine geschickte Planung und die Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen senken Sie Ihre Steuerlast weiter. Zum Beispiel ist es überlegenswert, Ausgaben oder Investitionen vorzuziehen, die bei Ihnen anstehen, sodass das zu versteuernde Einkommen weiter sinkt. Hierbei ist es mitunter sinnvoll, einen Steuerberater zu konsultieren, der Sie zu den einzelnen Möglichkeiten und deren Umsetzung berät.
Den Auszahlungszeitpunkt wohlüberlegt festlegen
Zudem kann es für Sie von Vorteil sein, wenn Sie den Zeitpunkt der Auszahlung ins Folgejahr verlegen. Wenn Sie dann nicht unmittelbar einen neuen Job antreten, schlägt die Abfindung steuerlich nicht so zu Buche, da insgesamt das Jahreseinkommen niedriger ausfällt als im Vorjahr, als Sie noch Ihr regelmäßiges Gehalt bezogen haben.
Abfindung als Chance
Die Versteuerung einer Abfindung öffnet die Tür zur Auseinandersetzung mit weiteren finanziellen Themen. Oft ist dies der richtige Zeitpunkt, sich Gedanken über eine nachhaltige Finanzplanung oder Investitionsmöglichkeiten zu machen.
- Verbraucherzentrale: "So bleibt Ihr Vermögen als Rentner:in erhalten"
- Bundesfinanzministerium: "Besteuerung von Abfindungszahlungen"
- eigene Recherche