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Ist mein Arbeitgeber tarifgebunden? So finden Sie es heraus


Rund ums Tarifrecht
Woher weiß ich, ob mein Arbeitgeber tarifgebunden ist? So finden Sie es heraus

Von t-online, ink

28.01.2025Lesedauer: 3 Min.
Streiken für Tariferhöhungen ist ein uraltes Recht der ArbeitnehmerVergrößern des Bildes
Streiken für Tariferhöhungen ist ein uraltes Recht der Arbeitnehmer (Quelle: t-online)
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Ein Tarifvertrag hat viele Vorteile, etwa Tariferhöhungen und mehr Jobsicherheit. Aber ist Ihr Betrieb tarifgebunden? Wir zeigen, wo Sie das erfahren.

Viele Arbeitnehmer wissen gar nicht, ob ihr Arbeitgeber tarifgebunden ist. Dabei ist es wichtig, darüber genau informiert zu sein. In vielen Branchen orientieren sich nämlich nicht nur die Löhne an den entsprechenden Tarifvereinbarungen, sondern so werden auch die Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche, Zuschläge, Kündigungsfristen und weitere Arbeitsbedingungen geregelt. Wir erklären, wie Sie schnell herausfinden können, ob Ihr Arbeitgeber tarifgebunden ist.

Ist mein Arbeitgeber tarifgebunden?

Diese Möglichkeiten helfen Ihnen bei der Frage nach der Tarifbindung und dem jeweils gültigen Tarifvertrag Ihres Betriebes weiter:

  • Schauen Sie zuerst in Ihren Arbeitsvertrag, denn dort ist in der Regel vermerkt, ob die Firma an einen Tarif gebunden ist.
  • Ist dort nichts eingetragen, so fragen Sie einfach bei Ihrem Arbeitgeber, am besten in der Personalabteilung oder beim Betriebsrat, nach.
  • Auskunft erteilt auch die Gewerkschaft. Zu welcher Gewerkschaft Sie gehören, können Sie beispielsweise über den Deutschen Gewerkschaftsbund (dgb.de) herausfinden.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales führt auch ein Tarifregister. Hier werden alle Tarifverträge im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland gelistet. Beim Tarifregister bekommen Sie Auskunft darüber, welcher Tarifvertrag speziell für Ihre Branche abgeschlossen wurde und welche Tarifverträge als allgemein verbindlich gelten. Sie können das Tarifregister über die Website des Bundesministeriums (www.bmas.de), per E-Mail (tarifregister@bmas.bund.de) oder per Telefon (0228 995270) kontaktieren.

Welche Vorteile hat ein Tarifvertrag?

Tarifverträge sind sowohl für die Arbeitnehmer als auch für die Arbeitgeber von Vorteil. Für einen Tarifvertrag sprechen dabei folgende Punkte:

  • Faire, einheitliche Konditionen: Nicht jeder mag harte, individuelle Gehaltsverhandlungen. Für viele Arbeitnehmer ist es ein großer Vorteil, dass das im Vorfeld schon die Interessensvertretungen für sie übernommen haben. Dadurch hat der einzelne Arbeitnehmer den Vorteil, dass die Vertretung der Gemeinschaft, sprich Gewerkschaft, in einer stärkeren Verhandlungsposition ist als der einzelne Arbeitnehmer und damit bessere Arbeitsbedingungen erzielen kann. Zu den Hauptzielen eines Tarifvertrages gehören dabei höhere Löhne, kürzere Arbeitszeiten sowie zusätzliche Leistungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Diese Vorteile lassen sich dank der kollektiven Verhandlungsmacht besser erreichen.
  • Große Transparenz und Sicherheit: Entscheidende Vorteile von Tarifverträgen sind gerade für die Arbeitnehmer Sicherheit und Transparenz. Die Arbeitsbedingungen sind klar und deutlich geregelt und für alle Beteiligten zugänglich. Durch eine klare Regelung werden zusätzlich Missverständnisse und Konflikte zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern reduziert.
  • Sozialer Betriebsfrieden: Ein weiterer Grund für Tarifverträge ist das Argument des sozialen Friedens im Betrieb. Durch klare Regeln und eine gerechte Behandlung sorgt der Tarifvertrag für Ruhe zwischen den Arbeitnehmern im Betrieb. Wird die Vereinbarung sorgfältig eingehalten, so wird dadurch das Vertrauen in die Arbeitsbeziehung gestärkt.

Sind Tarifverträge heute noch zeitgemäß?

Durch den immer schnelleren Wandel in der Arbeitswelt wird heute oft über die noch zeitgemäße Sinnhaftigkeit von Tarifbindungen diskutiert. Tarifverträge haben in Deutschland eine lange Tradition. Sie sorgen für Sicherheit, Transparenz und die Vereinheitlichung von Arbeitsbedingungen.

Jedoch haben Tarifverträge inzwischen in der heutigen Arbeitswelt auch ihre Schattenseiten. Kritikpunkte sind beispielsweise die Ungleichbehandlung von Nichtgewerkschaftlern, die mangelnde Flexibilität hinsichtlich individueller Arbeitsvereinbarungen und eine mögliche Verhinderung von Innovationen und flexiblen Arbeitsmodellen. Informieren Sie sich, ob eine Tarifbindung Ihres Arbeitgebers vorliegt und was der Tarifvertrag beinhaltet, dann sind Sie auf der sicheren Seite.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
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