Im Berufsleben Was ist ein Arbeitsunfall und welche Kriterien gelten?
Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, der während der Arbeitszeit passiert. Die Einordnung ist oft schwierig, daher verschaffen wir Ihnen einen Überblick.
Bei einem Arbeitsunfall sind Sie oder die betroffene Person durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Ein solcher Zwischenfall kann sich in vielen Situationen des Lebens ereignen und muss nicht zwingend am Arbeitsplatz stattfinden. Erfahren Sie bei uns, wann ein Unfall als Arbeitsunfall eingestuft wird.
Was gehört zu den Arbeitsunfällen?
Grundsätzlich ist der Arbeitsunfall ein Unfall, der Ihnen während der Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit widerfährt. Dazu gehören auch Ereignisse, die beim Weg zur Arbeit oder nach Hause erfolgen. Rutschen Sie beispielsweise auf dem Weg ins Büro aus und brechen sich ein Bein, ist das ein Arbeitsunfall. Es gibt verschiedene Arten von Arbeitsunfällen, dazu gehören:
- Unfälle ohne Sach- und Personenschäden: Bei diesen Unfällen ist außer der direkt beteiligten Person oder des direkt beschädigten Gegenstands niemand und nichts sonst beteiligt.
- Unfälle mit Personenschäden: Bei diesen Unfällen wird eine Person direkt verletzt. Hierbei kann es sich um Verbrennungen, Stürze, Maschinenverletzungen, Chemikalienverletzungen oder auch Stromschläge, Vergiftungen und Schnittwunden handeln.
- Unfälle mit Sachschäden: Ein solcher Unfall bedeutet, dass ein Sachschaden ohne Personenschaden entsteht. Hierzu zählen unter anderem Beschädigungen von Geräten, Werkzeugen und Maschinen, Brände, Schäden am Gebäude, an Materialien oder Arbeitsausrüstung.
Ein Arbeitsunfall kann sich nicht nur im Job ereignen. Verletzen Sie sich bei der Ausübung eines Ehrenamts, der Pflege eines Angehörigen oder bei Erste-Hilfe-Leistungen nach einem Verkehrsunfall, gilt auch das als Arbeitsunfall. Ebenso sieht es aus, wenn Ihr Kind während des Kita- oder Schulbesuchs eine Verletzung erleidet.
Welche vier Kriterien müssen für einen Arbeitsunfall erfüllt sein?
Die Definition als Arbeitsunfall hängt von den vorhandenen Umständen ab. Es gibt vier Kriterien, die während des Zwischenfalls erfüllt sein müssen:
- Der Unfall steht in Zusammenhang mit der Arbeit und ereignete sich während der Ausübung.
- Der Arbeitsunfall trat plötzlich und unerwartet auf.
- Der Arbeitnehmer ist infolge des Unfalls verletzt oder erkrankt.
- Zwischen Unfall und vorliegender Verletzung/Erkrankung besteht ein kausaler Zusammenhang.
Liegt ein Arbeitsunfall vor, ist dieser zu dokumentieren. Für den Arbeitgeber ist eine präzise Unfallrekonstruktion verpflichtend und die Unterlagen müssen für mindestens fünf Jahre aufgehoben werden.
Ist ein Arbeitsunfall im Homeoffice möglich?
Der Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung gilt auch am mobilen Arbeitsplatz und im Homeoffice. Entscheidend ist, dass der Unfall in direktem Zusammenhang mit der Arbeitstätigkeit steht. Stürzen Sie während der Arbeit von Ihrem Stuhl und verletzen sich, kommt ein Arbeitsunfall infrage. Haben sie stattdessen eine Pause gemacht und den Wohnbereich gesaugt, sind die Kriterien für den Arbeitsunfall nicht erfüllt.
Melden Sie sich bei jedem potenziellen Arbeitsunfall im Homeoffice bei Ihrem Arbeitgeber. Dieser führt dann die Unfallanzeige bei der zuständigen Berufsgenossenschaft durch. Ein Durchgangsarzt übernimmt die medizinische Betreuung. Er ist auf die Behandlung von Arbeitsunfällen spezialisiert. Die Kosten für die Behandlung werden von der Berufsgenossenschaft getragen.
- komnet.nrw.de - "Was ist ein Arbeitsunfall?"
- gesetze-im-internet.de - Sgb_7
- bmas.de - "Was sind Arbeitsunfälle?"