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Weihnachtsgeld: Muss es im Arbeitsvertrag stehen? | Bonuszahlung


Anspruch auf Bonuszahlung
Muss Weihnachtsgeld im Arbeitsvertrag stehen?

t-online, Raphael Diebold

Aktualisiert am 11.12.2023Lesedauer: 2 Min.
Weihnachtsgeld kann, muss aber nicht im Arbeitsvertrag festgehalten sein.Vergrößern des Bildes
Weihnachtsgeld: Je nach Unternehmen ist die Bonuszahlung unterschiedlich geregelt. (Quelle: stock&people/imago-images-bilder)

Ob Ihr Anspruch auf Weihnachtsgeld im Arbeitsvertrag geregelt sein muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wir erklären, worauf es ankommt.

Die Vereinbarung eines Weihnachtsgeldes im Arbeitsvertrag ist sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber von Bedeutung. Aber ist es notwendig, dass das Weihnachtsgeld vertraglich geregelt wird? Und welche Bestimmungen sind hierbei zu beachten?

Vertragliche Regelungen

Weihnachtsgeld ist grundsätzlich eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Es besteht die Möglichkeit, die Zuwendung im Arbeitsvertrag festzuhalten. Ein solcher Vertragspunkt bietet Klarheit über die Höhe und die Bedingungen der Zahlung. Eine klare Formulierung der Klausel beinhaltet auch den Zeitpunkt und die Berechnungsgrundlage des Weihnachtsgeldes.

Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen

Es ist nicht zwingend erforderlich, Weihnachtsgeld im individuellen Arbeitsvertrag festzuhalten. In vielen Fällen existieren Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen, die die Zuwendung regeln. Diese haben oft Vorrang vor den Regelungen im Einzelvertrag und legen fest, unter welchen Bedingungen die Zahlung erfolgt.

Gewohnheitsrecht

In einigen Betrieben ist die Zahlung eines Weihnachtsgeldes auch ohne schriftliche Vereinbarung seit Jahren eine Selbstverständlichkeit. In solchen Fällen kann sich aus der regelmäßigen Praxis ein Anspruch auf Weihnachtsgeld durch Gewohnheitsrecht ergeben. Dies ist insbesondere dann zu beachten, wenn der Arbeitgeber plötzlich beschließen sollte, kein Weihnachtgeld mehr zu zahlen.

Höhe und Anspruch

Die Höhe des Weihnachtsgeldes und der individuelle Anspruch darauf variieren stark. Beispielsweise gibt es Regelungen, die einen Betrag von 50 Prozent des monatlichen Bruttogehalts vorsehen.

In einigen Fällen wird das Weihnachtsgeld im Arbeitsvertrag als Pauschalbetrag festgelegt. Es ist sinnvoll, sich über die geltenden Regelungen im Klaren zu sein. Bei Unklarheiten oder Differenzen empfiehlt sich eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oder die zuständige Gewerkschaft.

Eine transparente Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist für den Aufbau von Vertrauen und einer positiven Arbeitsatmosphäre unerlässlich. Das gilt insbesondere für finanzielle Aspekte wie Weihnachtsgeld. Eine klare Regelung im Arbeitsvertrag oder in betrieblichen Vereinbarungen verhindert Missverständnisse und fördert eine faire wie offene Unternehmenskultur.

Verwendete Quellen
  • finanztip.de "Wer bekommt Weihnachtsgeld?"
  • Eigene Recherche
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