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Erbe ausschlagen: Tragen Sie dennoch die Beerdigungskosten?


Erbrecht
Erbe ausschlagen: Tragen Sie dennoch die Beerdigungskosten?

t-online, Johann Werther

Aktualisiert am 17.03.2023Lesedauer: 2 Min.
Erbe ausschlagen: Eine Erbausschlagung befreit nicht unbedingt von Beerdigungskosten.Vergrößern des Bildes
Ein trauerndes Paar (Symbolbild): Eine Erbausschlagung befreit nicht unbedingt von Beerdigungskosten. (Quelle: Urilux/Getty Images)

Das Erbe auszuschlagen ist eine Möglichkeit, sich von Pflichten und Verantwortlichkeiten zu befreien, die mit dem Erbe entstehen. Aber können Sie auch die Bestattungskosten umgehen?

Wenn Sie das Erbe ausschlagen, bedeutet das nicht automatisch, dass Sie von den Kosten für die Bestattung befreit sind. Denn die Beerdigungskosten sind ein Teil der Nachlassverbindlichkeiten und müssen in jedem Fall beglichen werden.

Übertrag gemäß Erbfolge

Schlägt ein Erbe den Nachlass aus, wird dieser an die nächste Person in der Erbfolge übertragen. Diese Person übernimmt dann auch die Verantwortung für die Nachlassverbindlichkeiten, einschließlich der Beerdigungskosten.

Wenn jedoch alle potenziellen Erben das Erbe ausschlagen, wird ein Nachlasspfleger bestellt, der die Verwaltung des Nachlasses übernimmt und die Verbindlichkeiten begleicht, einschließlich der Beerdigungskosten.

So schlagen Sie das Erbe aus

Wer sein Erbe wegen der Beerdigungskosten oder aus anderen Gründen ausschlagen will, hat dazu sechs Wochen Zeit – ab dem Zeitpunkt, an dem er von der Erbschaft erfahren hat. Dazu muss er eine schriftliche Erklärung vor dem Nachlassgericht abgeben.

Schafft es der Erbe allerdings nicht, innerhalb der gesetzlichen Pflicht zu widersprechen, geht das Erbe automatisch auf ihn über. Eine Erinnerung vom Gericht gibt es dazu meist nicht, da sich dieses anders als der Erbe nicht in der Bringschuld befindet.

Begleichung der Kosten via Nachlass

Beachten Sie, dass die Beerdigungskosten in der Regel zuerst aus dem Nachlass beglichen werden, bevor das restliche Vermögen auf die Erben aufgeteilt wird. Wenn der Nachlass nicht ausreicht, um die Beerdigungskosten zu decken, müssen die Erben in der Regel nicht persönlich dafür aufkommen. Es sei denn, sie haben die Beerdigung in Auftrag gegeben und die Kosten vereinbart.

Auf wen die Beerdigungskosten übergehen

Das Ausschlagen des Erbes bedeutet also nicht, dass Sie automatisch von den Beerdigungskosten befreit sind. Die Beerdigungskosten sind Teil der Nachlassverbindlichkeiten und müssen in jedem Fall beglichen werden, entweder durch den Nachlass oder durch die Erben, wenn das Vermögen des Nachlasses nicht ausreicht.

Der Staat springt für die Beerdigungskosten nur ein, wenn alle Erbberechtigten das Erbe ausschlagen und zudem die Kosten nicht tragen können.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
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