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Bürgergeld: Diese Freibeträge können Sie geltend machen


Die "Stütze" aufstocken
Freibeträge beim Bürgergeld: Das können Sie geltend machen

t-online, Gabriele Borgelt

Aktualisiert am 03.07.2023Lesedauer: 3 Min.
Manchmal reicht es zum Leben nicht: Das Bürgergeld versucht auszugleichen.Vergrößern des Bildes
Bereits Lebensmitteleinkäufe sind teuer: Das Bürgergeld kann Sie unterstützen. (Quelle: Prostock-Studio/getty-images-bilder)

Das Bürgergeld ist knapp. Wohl dem, der sich etwas dazuverdienen kann. Freibeträge machen es möglich, etwas mehr Geld monatlich auf dem Konto zu haben.

Die Kosten für Wohnen und Heizen werden – sofern "angemessen" – in voller Höhe übernommen. Dazu besteht der Anspruch auf den Bedarf zum Lebensunterhalt ("Regelbedarf"): 502 Euro pro alleinstehendem Leistungsberechtigten (bei Paaren sind es 451 Euro für den Partner, Kinder gestaffelt von 318 Euro für bis zu Fünfjährige bis 420 Euro für bis zu 17-jährige) gelten ab 1. Juli 2023. Sind Sie erwerbstätig, fließt Ihr Einkommen in die Berechnung mit ein. Allerdings wird Ihnen ein gewisser Prozentsatz davon gutgeschrieben, das heißt: Sie können Ihr Bürgergeld dadurch aufstocken.

Wie viel von meinem Einkommen bleibt zusätzlich für mich übrig?

Sind Sie berufstätig, wird das grundsätzlich mit einem pauschalen Freibetrag von 100 Euro anerkannt ("Grundabsetzungsbetrag"). Das gilt auch für Minijobber. Von ihren erarbeiteten 520 Euro bleiben ihnen zuzüglich zur Höhe des Bürgergeldes 100 Euro erhalten.

Haben Sie einen geringen Betrag von bis zu 50 Euro verdient, dürfen Sie die Summe zum Bürgergeld dazuzählen, haben also 552 Euro im Portemonnaie. Doch es gibt noch mehr Freibeträge, sofern Sie arbeiten:

  1. Zusätzlich bleiben 30 Prozent des Teils Ihres Bruttoeinkommens anrechnungsfrei, der über 520 Euro und nicht mehr als 1.000 Euro beträgt. Das heißt, von Ihrem Einkommen abzüglich der pauschalen 100 Euro Freibetrag bleiben Ihnen 30 Prozent.
  2. Ist Ihr Einkommen höher, bleiben Ihnen zusätzlich zu den beiden oben genannten Beträgen 10 Prozent von dem Teil Ihres Bruttolohnes, der über 1.000 Euro und nicht mehr als 1.200 Euro beträgt. Bei Leistungsberechtigten, die mit mindestens einem minderjährigen Kind in einer Bedarfsgemeinschaft leben oder ein minderjähriges Kind haben, liegt die Obergrenze bei 1.500 Euro.

Ein Schülerjob lohnt sich

Schüler, die mit einem Minijob 520 Euro im Monat verdienen, können dies vom 1. Juli 2023 an ohne Einbußen tun – es wirkt sich nicht auf das Bürgergeld aus, das die Eltern beziehen. Das gilt auch für Ferienjobs.

Anspruch als Erwerbstätiger auf Bürgergeld?

Wenn Sie nicht in der Lage sind, trotz Ihres Einkommens Ihre Lebensunterhaltskosten zu bestreiten, haben Sie Anspruch auf Bürgergeld. Da die Grundsicherung für Arbeitssuchende aus Steuermitteln finanziert wird und nicht aus der Arbeitslosenversicherung, ist die Höhe nicht vom Einkommen abhängig, sondern bemisst sich an der Absicherung des Existenzminimums. Das heißt, wenn Ihr Einkommen unterhalb des Existenzminimums liegt, haben Sie Anspruch auf Bürgergeld. Besitzen Sie zusätzlich ein Vermögen, wird auch das zur Berechnung herangezogen.

Wie hoch darf mein Vermögen sein?

Ihre Ersparnisse, Wertpapiere etc. müssen Sie als Antragsteller zwar angeben, es wird Ihnen jedoch eine Karenzzeit von 12 Monaten gewährt, bevor Teile des Vermögens in die Berechnung Ihres Bürgergeldes mit eingezogen werden. Die Höchstgrenze Ihres Vermögens liegt im ersten Jahr bei 40.000 Euro, sie erhöht sich um je 15.000 Euro für jede weitere Person, falls Sie in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Selbstgenutztes Wohneigentum bleibt bei der Ermittlung des Vermögens auch über die Karenzzeit hinaus unberücksichtigt.

Was wird noch alles nicht angerechnet bzw. angerechnet?

Was das Vermögen betrifft, werden Hausrat, ein – "angemessenes" – Auto und Versicherungen oder andere Rücklagen zur Altersversorgung nicht angerechnet.

Bestimmte Einkünfte gelten nicht als Einkommen im Sinne des SGB II und werden nicht angerechnet. Zum Beispiel:

  1. Grundrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz
  2. Blindengeld
  3. Pflegegeld
  4. Besondere Zuwendungen wie Soforthilfe bei Katastrophen, Ehrenabgaben aus öffentlichen Mitteln, Spenden für bedürftige Menschen u.a.

Angerechnet wird (d.h. vom Einkommen abgezogen werden kann) :

  1. Die auf das Einkommen anfallenden Steuern
  2. Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
  3. Beiträge für gesetzlich vorgeschriebene bzw. angemessene private Versicherungen
  4. Nach dem Einkommensgesetz geförderte Beiträge zur Altersvorsorge

Die Bedingungen rund um das Bürgergeld sind umfangreich und differenziert. Die Berechnungen werden in den Jobcentern jeweils individuell vorgenommen. Es lohnt sich, für weitere Informationen die Seite der Arbeitsagentur aufzurufen: www.jobcenter.digital - Bürgergeld.

Verwendete Quellen
  • arbeitsagentur.de: "Voraussetzungen für Bürgergeld" (Stand: 20.06.2023)
  • Eigene Recherche
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